Für bestimmte Flächen in Niedersachsen kann der Erschwernisausgleich Pflanzenschutz (EA Pflanzenschutz) beantragt werden.
Erschwernisausgleich Dauergrünland
Für Flächen in Bremen und Niedersachsen können Sie Anträge auf Gewährung des Erschwernisausgleich für das Kalenderjahr 2025 ab März 2025 bis spätestens 15. Mai 2025 stellen.