Wiesenvogelschutz
Gefördert wird ab 2025 die Umsetzung bestimmter Maßnahmen auf Grünlandflächen in den in Niedersachsen ausgewiesenen Vogelschutzgebieten gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie sowie zusätzlich in Gebieten von landesweiter Bedeutung für den Wiesenvogelschutz.
Eine entsprechende Kulisse wird durch das Nieders. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz zur Ansicht zur Verfügung gestellt (Wiesenvogelschutzprogramm Kulisse). In 2024 erfolgte die Umsetzung des Förderprogramms nur in den Gebieten Landkreise Aurich, Osterholz, Osnabrück und Cloppenburg sowie im Biosphärenreservat Elbtalaue.
Die Projektgebiete sollten prioritär landwirtschaftliche Nutzflächen im Privatbesitz umfassen. Flächen der öffentlichen Hand können dann einbezogen werden, wenn erforderliche wiesenvogelgerechte Bewirtschaftungsbedingungen nicht bereits in den Pachtverträgen vereinbart sind. Dauerhaftes Ziel auf öffentlichen Flächen sollte jedoch eine Anpassung der Pachtverträge (bei Neuverpachtung) an die Belange des Wiesenvogelschutzes sein.Von der Förderung ausgeschlossen sind darüber hinaus Flächen, auf denen bereits gleichwertige Maßnahmen des Wiesenvogelschutzes durch Schutzgebietsverordnungen verpflichtend sind oder auf andere Weise gefördert werden, z. B. durch Kompensation oder andere Förderprogramme.
Gefördert werden flächenhafte Basis- (bis 3 Jahre Förderung) und Sofortmaßnahmen (1-jährige Förderung), sowie in begründeten Ausnahmefällen ergänzende, punktuelle Einzelgelegeschutz-Maßnahmen im Grünland.
Zunächst einmal sollten im Rahmen des WieVoSch die Flächen berücksichtigt werden, die mit einem Nutzungscode versehen sind, der für bewirtschaftetes Dauergrünland steht: NC 444, 451-454, 462-467, 492-493.
Zusätzlich können hier auch die Flächen Berücksichtigung finden, die mit einer oder mehreren Grassorte(n) eingesät wurde(n) (ggf. im Gemenge mit Kleesorten). Dies sind die Nutzungscodes 422, 424, 428, 433. Diese Nutzungscodes lösen den pDGL-Status aus.
Rein auf Einzelgelegeschutz ausgerichtete Anträge soll es somit nicht mehr geben. Anträge auf Zuwendungen für geplante Maßnahmen nach der Richtlinie „WieVoSch“ sind von landwirtschaftlichen Betrieben nach schriftlicher Abstimmung und in Zusammenarbeit mit der von der UNB beauftragten Gebietsbetreuung unterschrieben und postalisch oder per Email an die zuständigen Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachen zu stellen.
Für die Auszahlung ist nach der Brutzeit auf dem gleichen Wege ein Antrag über die tatsächlich durchgeführten Maßnahmen mit bestätigender Unterschrift der Gebietsbetreuung zu stellen (in Kopie an UNB).
Die Antragsvordrucke und die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland – WieVoSch) finden Sie im Downloadbereich.