Ökolandbau – nicht investiv
Förderung von nicht investiven Projekten im Ökolandbau 2024
Hier: Ablauf des vierten Antragsverfahrens 2024
Die Bewerbungskonzepte im Rahmen der Antragstellung sollen max. 17.500 Zeichen (max. 7 DIN A4-Seiten) umfassen und insbesondere soll erkennbar werden, auf welchem Weg und in welchem Umfang mit dem Projekt eine Ausweitung des Ökologischen Landbaus oder eine Stärkung der gesamten Wertschöpfungskette zum Ökolandbau erreicht werden soll. Wichtig ist insbesondere, dass im Konzept auch Ansätze erkennbar sind, die der Unterstützung der regionalen Verarbeitung und der Vermarktung von Bioprodukten dienen können.
Hinweise zur Einreichung:
Die Zuwendungsanträge sind fristgemäß auf den für die Antragstellung vorgesehenen Vordrucken sowie den geforderten Anlagen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Geschäftsbereich Förderung, Wunstorfer Landstraße 9, 30453 Hannover, als zuständige Bewilligungsbehörde in schriftlicher Form einzureichen.
Die Frist für die Einreichung der vollständigen Zuwendungsanträge endet am 12.11.2024.
Später eingehende Zuwendungsanträge oder Anträge, die sich nicht auf den Maßnahmenbereich „Wissensaustausch und Informationsmaßnahmen“ nach Nummer 2.1.2 Richtlinie Ökolandbau beziehen und nicht die Entwicklung von praxisorientierten Beratungsmodulen für mehr Bio in der Außer-Haus-Verpflegung oder ein Konzept zur Umsetzung von Praxismodulen zum Ökolandbau für landwirtschaftliche Ausbilderinnen und Ausbilder beinhalten, werden nicht berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.“