Ökolandbau – nicht investiv
Förderung von nicht investiven Projekten im Ökolandbau 2025
Hier: Ablauf des ersten Antragsverfahrens 2025, Fachliche und inhaltliche Anforderungen zu den Zuwendungsanträgen
Die Bewerbungskonzepte im Rahmen der Antragstellung sollen max. 17.500 Zeichen (max. 7 DIN A4-Seiten) umfassen und insbesondere soll erkennbar werden, auf welchem Weg und in welchem Umfang mit dem Projekt eine Ausweitung des Ökologischen Landbaus oder eine Stärkung der gesamten Wertschöpfungskette zum Ökolandbau erreicht werden soll. Wichtig ist insbesondere, dass im Konzept auch Ansätze erkennbar sind, die der Unterstützung der regionalen Verarbeitung und der Vermarktung von Bioprodukten dienen können.
Hinweise zur Einreichung:
Die Zuwendungsanträge sind fristgemäß auf den für die Antragstellung vorgesehenen Vordrucken sowie den geforderten Anlagen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Geschäftsbereich Förderung, Wunstorfer Landstraße 9, 30453 Hannover, als zuständige Bewilligungsbehörde in schriftlicher Form einzureichen.
Die Frist für die Einreichung der vollständigen Zuwendungsanträge endet am 25.04.2025.
Später eingehende Zuwendungsanträge oder Anträge, die sich nicht auf den nachfolgend ausgeschriebenen Maßnahmenbereich nach Nummer 2.1 Richtlinie Ökolandbau beziehen, werden nicht berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Erläuterungen zum weiteren Verfahren:
Die fristgemäß eingereichten Zuwendungsanträge werden vom ML nach der Richtlinie Ökolandbau und entsprechend der nachfolgend vorgegebenen Themenschwerpunkte fachlich bewertet und priorisiert. Bewilligt werden dann diejenigen Anträge, die die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllen und auf Grundlage Priorisierung vom ML als inhaltlich förderwürdig bewertet wurden.
Themenschwerpunkte zum ersten Antragsstichtag unter Bezugnahme der Nr. 2.1.1 bis 2.1.6 „Gegenstand der Förderung“ der Richtlinie Ökolandbau:
- Gem. Nr. 2.1.2 Richtlinie Ökolandbau: Wissensaustausch und Informationsmaßnahmen nach Maßgabe von Artikel 21 der Verordnung (EU) 2022/2472, zur Einrichtung, zum Erfahrungsaustausch und zum Projektmanagement von Öko-Modellregionen.
Demnach kann es entsprechend der verfügbaren Haushaltsmittel ermöglicht werden, bis zu 75 % max. jedoch 60.000 Euro/Jahr der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Ausgaben für Personal- und Sachkosten je ÖMR für ein Projektzeitraum von bis zu drei Jahren durch Landesmittel zu bezuschussen.
- Gem. Nr. 2.1.6 Richtlinie Ökolandbau: Forschung und Entwicklung im Agrarsektor nach Maßgabe von Artikel 38 der Verordnung (EU) 2022/2472, insbesondere praxisbezogene Versuchsanstellungen zur Verbesserung der Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbau- und Haltungsverfahren.
Es stehen Haushaltsmittel i.H.v. insgesamt 200.000 Euro für eine Projektlaufzeit von einem Jahr für praxisbezogene Versuchsanstellungen in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 zur Verfügung. Diese Ausschreibung ist allein für Untersuchungen von kleinen und niedersachsenspezifischen Fachzusammenhängen bestimmt.
- Gem. Nr. 2.1.2 Richtlinie Ökolandbau: Wissensaustausch und Informationsmaßnahmen nach Maßgabe von Artikel 21 der Verordnung (EU) 2022/2472, zum Aufbau, zur Pflege und Weiterentwicklung von Netzwerken zwischen Produzenten, Verarbeitung und/oder Handel sowie weiteren relevanten Gruppen.
Es stehen Haushaltsmittel i.H.v. insgesamt 150.000 €/Jahr für einen Projektzeitraum von einem Jahr zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus in den Betrieben der Niedersächsischen Gemeinschaftsverpflegung (GV) mit dem Ziel einer Zertifizierung nach der Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) zur Verfügung.
Erforderliche Angaben im Zuwendungsantrag:
Der Zuwendungsantrag muss mindestens die nachfolgenden Angaben gem. Nr. 7.4.2 der Richtlinie Ökolandbau enthalten:
- Namen und Größe des Unternehmens,
- Beschreibung des Projekts oder der Tätigkeit einschließlich des Beginns und Abschlusses des Projekts oder der Tätigkeit,
- durch Aufstellung eines konkreten Maßnahmenplan zur Zielerreichung mit konkreter inhaltlicher Beschreibung und
- insbesondere der Darlegung der Gründe, warum das geplante Projekt einen Beitrag zur Ausweitung des ökologischen Landbaus in Niedersachsen leistet.
- Standort des Projektes oder der Tätigkeit,
- Aufstellung der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- Art der Zuwendung und Höhe der für das Vorhaben oder die Tätigkeit benötigten öffentlichen Finanzierung,
- durch Aufstellung eines konkreten Zeit- und Finanzierungsplans,
- Ziele des Projektes,
- Zuordnung des Projektes zu den Förderbereichen nach Nummer 2.1 Richtlinie Ökolandbau und
- Beschreibung der vorgesehenen Tätigkeiten.
Zudem sind die folgenden besonderen Voraussetzungen mindestens zu erfüllen:
Zu 1. Zur Einrichtung, zum Erfahrungsaustausch und zum Projektmanagement von Öko-Modellregionen:
Bewerben können sich ausschließlich Antragsteller, die erstmalig eine Öko-Modellregion einrichten möchten. Das Ziel besteht in der Einrichtung neuer Öko-Modellregionen. Bewerbungen von Antragstellern, die erneut eine Öko-Modellregion einrichten wollen, können in diesem Antragsverfahren nicht berücksichtigt werden.
Zu 2. Forschung und Entwicklung im Agrarsektor:
Die eingereichten Bewerbungskonzepte für das Öko-Versuchswesen sollen die Entwicklung der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft durch mehr Forschung, Wissenstransfer und Da-tenermittlung unterstützen.
Zu 3. Zum Aufbau, zur Pflege und Weiterentwicklung von Netzwerken zwischen Produzenten, Verarbeitung und/oder Handel sowie weiteren relevanten Gruppen:
Die eingereichten Bewerbungskonzepte für Wissensaustausch und Informationsmaßnahmen zum vermehrte Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus in Betrieben der GV sollen folgende Module im Rahmen der Projektlaufzeit behandeln:
- 5-7 Vernetzungsveranstaltungen zum Thema „Bio in der GV“.
- Identifikation von Best-Practise-Betrieben der GV als „Niedersächsische Bio-Leuchttürme“, mit öffentlichkeitswirksamer Kommunikation der ausgewählten Betriebe und Verleihungsveranstaltungen als Abschluss des Projektes.
- Modellhaftes Training/ Coaching von 7-15 Betrieben der GV zur Nutzung von Bio-Produkten mit dem Ziel einer Zertifizierung nach Bio-AHVV.
Zuwendungsanträge, die die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllen, werden anhand der nachstehend aufgeführten Kriterien zum jeweiligen Stichtag bei Erfüllung der jeweiligen Kriterien mit den nachfolgend festgelegten Punkten bewertet.
Beginnend mit dem Zuwendungsanträgen mit der höchsten Punktzahl werden die Zuwendungsanträge bewilligt, bis die Fördermittel erschöpft sind.
Zuwendungsanträge, die die Bewilligungsvoraussetzungen nicht erfüllen oder für die die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht ausreichen, sind abzulehnen.