Agrarförderung

Ökolandbau – nicht investiv

Webcode: 01037399
Stand: 17.05.2024

Förderung von nicht investiven Projekten im Ökolandbau 2024

Hier: Ablauf des zweiten Antragsverfahrens 2024, Fachliche und inhaltliche Anforderungen zu den Zuwendungsanträgen

Die Bewerbungskonzepte im Rahmen der Antragstellung sollen max. 17.500 Zeichen (max. 7 DIN A4-Seiten) umfassen und insbesondere soll erkennbar werden, auf welchem Weg und in welchem Umfang mit dem Projekt eine Ausweitung des Ökologischen Landbaus oder eine Stärkung der gesamten Wertschöpfungskette zum Ökolandbau erreicht werden soll. Wichtig ist insbesondere, dass im Konzept auch Ansätze erkennbar sind, die der Unterstützung der regionalen Verarbeitung und der Vermarktung von Bioprodukten dienen können.

Hinweise zur Einreichung:

Die Zuwendungsanträge sind fristgemäß auf den für die Antragstellung vorgesehenen Vordrucken sowie den geforderten Anlagen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Geschäftsbereich Förderung, Wunstorfer Landstraße 9, 30453 Hannover, als zuständige Bewilligungsbehörde in schriftlicher Form einzureichen.

Die Frist für die Einreichung der vollständigen Zuwendungsanträge endet am 14.06.2024.

Später eingehende Zuwendungsanträge oder Anträge, die sich nicht auf den nachfolgend ausgeschriebenen Maßnahmenbereich nach Nummer 2.1 Richtlinie Ökolandbau beziehen, werden nicht berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Erläuterungen zum weiteren Verfahren:

Die fristgemäß eingereichten Zuwendungsanträge werden vom ML nach der Richtlinie Ökolandbau und entsprechend des nachfolgend vorgegebenen Themenschwerpunktes fachlich bewertet und priorisiert. Bewilligt werden dann diejenigen Anträge, die die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllen und auf Grundlage Priorisierung vom ML als inhaltlich förderwürdig bewertet wurden.

Themenschwerpunkt zum zweiten Antragsstichtag unter Bezugnahme der Nr. 2.1.1 bis 2.1.6 „Gegenstand der Förderung“ der Richtlinie Ökolandbau:

Gem. Nr. 2.1.2 Richtlinie Ökolandbau: Wissensaustausch und Informationsmaßnahmen nach Maßgabe von Artikel 21 der Verordnung (EU) 2022/2472, zur Einrichtung, zum Erfahrungsaustausch und zum Projektmanagement von Öko-Modellregionen.

Demnach kann es entsprechend der verfügbaren Haushaltsmittel ermöglicht werden, bis zu 75 % max. jedoch 60.000 Euro/Jahr der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Ausgaben für Personal- und Sachkosten je ÖMR für ein Projektzeitraum von bis zu drei Jahren ab Juli 2024 durch Landesmittel zu bezuschussen.

Erforderliche Angaben im Zuwendungsantrag:

Der Zuwendungsantrag muss mindestens die nachfolgenden Angaben gem. Nr. 7.4.2 der Richtlinie Ökolandbau enthalten:

  1. Namen und Größe des Unternehmens,
  2. Beschreibung des Projekts oder der Tätigkeit einschließlich des Beginns und Abschlusses des Projekts oder der Tätigkeit,
  • durch Aufstellung eines konkreten Maßnahmenplan zur Zielerreichung mit konkreter inhaltlicher Beschreibung und
  • insbesondere der Darlegung der Gründe, warum das geplante Projekt einen Beitrag zur Ausweitung des ökologischen Landbaus in Niedersachsen leistet.
  1. Standort des Projektes oder der Tätigkeit,
  2. Aufstellung der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  3. Art der Zuwendung und Höhe der für das Vorhaben oder die Tätigkeit benötigten öffentlichen Finanzierung,
  • durch Aufstellung eines konkreten Zeit- und Finanzierungsplans,
  1. Ziele des Projektes,
  2. Zuordnung des Projektes zu den Förderbereichen nach Nummer 2.1 Richtlinie Ökolandbau und
  3. Beschreibung der vorgesehenen Tätigkeiten.

Zudem sind die folgenden besonderen Voraussetzungen zum Themenschwerpunkt „Zur Einrichtung, zum Erfahrungsaustausch und zum Projektmanagement von Öko-Modellregionen“ mindestens zu erfüllen:

Bewerben können sich ausschließlich Antragsteller, die eine Öko-Modellregion bereits eingerichtet haben, deren Förderperiode zum 30.06.2024 ausläuft. Das Ziel besteht in der Fortführung dieser Öko-Modellregionen. Bewerbungen von Antragstellern, die erstmalig oder erneut eine Öko-Modellregion einrichten wollen, können in diesem Antragsverfahren noch nicht berücksichtigt werden.

 

Die benötigten Formulare zum Verwendungsnachweis werden zeitnah bereitgestellt.