Agrarförderung

Förderung der Zucht und Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen

Webcode: 01009772
Stand: 24.08.2023

Das Land Niedersachsen gewährt unter finanzieller Beteiligung des Bundes Zuwendungen mit dem Ziel der langfristigen Erhaltung der Agrobiodiversität sowie der nachhaltigen Nutzung dieser genetischen Ressourcen.

Gefördert wird die Zucht bestimmter seltener oder gefährdeter einheimischer Pferde-, Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinerassen im Rahmen von Erhaltungszuchtprogrammen für die Dauer von fünf Jahren.

Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind Unternehmen der Landwirtschaft i. S. von § 1 ALG, deren Zusammenschlüsse sowie andere Tierhalterinnen und Tierhalter, unbeschadet der gewählten Rechtsform. Voraussetzungen sind der Sitz der Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sowie die Haltung der Tiere in Niedersachsen.

Näheres entnehmen Sie bitte der „Kurzübersicht Genetische Vielfalt“ und der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Zucht und Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“.

Anträge mit der Bestätigung der Zuchtorganisation können vom 01.09.2023 bis 30.09.2023 gestellt werden.

Interessierte Züchter, die neu am Programm teilnehmen wollen, wenden sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner.

Die Förderung zur Erhaltung vom Aussterben bedrohter Geflügelarten und –rassen wird in 2023 fortgesetzt.

Näheres entnehmen Sie bitte der „Kurzübersicht Landesmassnahme Genetische Vielfalt Geflügel 2023“


An alle Antragsteller / Zuwendungsempfänger:

Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie auf ihre Mitteilungspflichten gegenüber dem Geschäftsbereich Förderung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen hinweisen.

Nach Nr. 5 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für die Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) ist den u.g. Ansprechpartnern unverzüglich mitzuteilen, wenn der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche Umstände sich ändern oder wegfallen, sowie wenn sich Tatsachen ergeben, dass der Zuwendungszweck nicht zu erreichen ist. Darunter fallen z.B. die Aufgabe der landwirtschaftlichen Tätigkeit in Verbindung mit der Aufgabe der Zucht oder eine Unterschreitung der Tieranzahl zum Erstantrag und deren Begründung.

Weitere Mitteilungspflichten aus den ergangenen Bescheiden sind ebenfalls zu beachten.