Agrarförderung

Tierwohlförderung (Ringelschwanzprämie)

Webcode: 01030729
Stand: 10.02.2025

Das Land Niedersachsen fördert die besonders tiergerechte Haltung von Ferkeln und Mastschweinen mit unkupierten Schwänzen (Ringelschwanz) sowie die besonders tiergerechte Haltung von Sauen mit freier Abferkelung.

Das Land Niedersachsen fördert die besonders tiergerechte Haltung von Ferkeln und Mastschweinen mit unkupierten Schwänzen (Ringelschwanz) sowie die besonders tiergerechte Haltung von Sauen mit freier Abferkelung.

 

Mit dem 30.11.2024 endete diese Maßnahme bzw. die Förderung der besonders tiergerechten Haltung von Schweinen des Landes Niedersachsen.

Auszahlung

Die Unterlagen zur Auszahlung, die bis zum 15.01.2025 eingereicht werden mussten, werden aktuell geprüft, die Prüfung wird noch längere Zeit andauern.

In 2023 wurde die Förderung umfangreich neugestaltet, was auch den Prüfaufwand bei der Kontrolle der Unterlagen zur Auszahlung erheblich steigen lässt.  Softwareseitig führt das in der Folge ebenfalls zu einem größeren Anpassungsbedarf, was in Verbindung mit knappen Personalressourcen bei dem zuständigen Servicecenter des Landwirtschaftsministeriums dazu führt, dass eine Auszahlung der Prämien wohl frühestens Ende Mai technisch möglich sein wird.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte gerne an den unten aufgeführten Ansprechpartner.