Agrarförderung

Billigkeitsleistung "Nordische Gastvögel" auf Acker- und Grünlandflächen

Webcode: 01042394
Stand: 13.03.2025

Das Land Niedersachsen gewährt als Billigkeitsleistung zur Minderung wirtschaftlicher Belastungen, die durch Schäden infolge außergewöhnlicher Rastereignisse geschützter nordischer Gastvögel auf landwirtschaftlich genutzten Acker- und Grünlandflächen in Niedersachsen entstanden sind, auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Minderung von durch Rastspitzen nordischer Gastvögel verursachten Ertragseinbußen auf landwirtschaftlich genutzten Acker- und Grünlandflächen (Billigkeitsrichtlinie noGa) auf Antrag aus.

Nonnen- und Blässgänse
Nonnen- und BlässgänseWiebke Hoting
Anspruchsberichtigt sind die jeweils betroffenen BewirtschafterInnen sofern die Flächen die innerhalb der niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete liegen, in denen Nonnengans und Zwerggans gemäß Anhang I sowie Ringelgans, Saatgans, Blässgans, Kurzschnabelgans, Graugans, Höckerschwan, Zwergschwan, Singschwan und Pfeifente gemäß Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie wertbestimmend sind. Es handelt sich somit ausnahmslos um EU-Vogelschutzgebiete mit signifikanten Vorkommen vorgenannter Arten.

Im Downloadbereich finden Sie die Billigkeitsrichtlinie noGA vom 09.12.2024.

Die Antragsvordrucke 2024/2025 stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung. Den Antrag nebst Anlage F- Flächen reichen Sie bitte bei der Bewilligungsstelle Aurich der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Am Pferdemarkt 1, 26604 Aurich (Email) ein.
 

Hinweise:
Für Ackerflächen ist der Antrag innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des außergewöhnlichen Rastspitzenereignisses bei der Bewilligungsstelle zu stellen, spätestens jedoch bis zum 15. Mai des Jahres der beendeten Rastperiode des Schadensvorfalles.

Bei Neuansaaten von Grünlandflächen ist der Antrag auf Billigkeitsleistung innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des außergewöhnlichen Rastspitzenereignisses bei der Bewilligungsstelle zu stellen, spätestens jedoch bis zum 1. Mai des Jahres, das auf die Neuansaat folgt.

Für Altnarben auf Grünlandflächen ist der Antrag auf Billigkeitsleistung in der Zeit vom 15. März bis zum 1. Mai bei der Bewilligungsstelle zu stellen.