Billigkeitsleistung "Nordische Gastvögel" auf Acker- und Grünlandflächen
Das Land Niedersachsen gewährt als Billigkeitsleistung zur Minderung wirtschaftlicher Belastungen, die durch Schäden infolge außergewöhnlicher Rastereignisse geschützter nordischer Gastvögel auf landwirtschaftlich genutzten Acker- und Grünlandflächen in Niedersachsen entstanden sind, auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Minderung von durch Rastspitzen nordischer Gastvögel verursachten Ertragseinbußen auf landwirtschaftlich genutzten Acker- und Grünlandflächen (Billigkeitsrichtlinie noGa) auf Antrag aus.
Im Downloadbereich finden Sie die Billigkeitsrichtlinie noGA vom 09.12.2024.
Die Antragsvordrucke 2024/2025 stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung.