Agrarförderung

Billigkeitsleistung "Nordische Gastvögel" auf Acker- und Grünlandflächen

Webcode: 01042394
Stand: 06.11.2024

Das Land Niedersachsen gewährt als Billigkeitsleistung zur Minderung wirtschaftlicher Belastungen, die durch Schäden infolge außergewöhnlicher Rastereignisse geschützter nordischer Gastvögel auf landwirtschaftlich genutzten Acker- und Grünlandflächen in Niedersachsen entstanden sind, auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Minderung von durch Rastspitzen nordischer Gastvögel verursachten Ertragseinbußen auf landwirtschaftlich genutzten Acker- und Grünlandflächen (Billigkeitsrichtlinie noGa) auf Antrag aus.

Nonnen- und Blässgänse
Nonnen- und BlässgänseWiebke Hoting
Anspruchsberichtigt sind die jeweils betroffenen BewirtschafterInnen sofern die Flächen die innerhalb der niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete liegen, in denen Nonnengans und Zwerggans gemäß Anhang I sowie Ringelgans, Saatgans, Blässgans, Kurzschnabelgans, Graugans, Höckerschwan, Zwergschwan, Singschwan und Pfeifente gemäß Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie wertbestimmend sind. Es handelt sich somit ausnahmslos um EU-Vogelschutzgebiete mit signifikanten Vorkommen vorgenannter Arten.

Die Anträge für 2023/2024 können erst nach Inkrafttreten der Billigkeitsrichtlinie beschieden werden.

Im Downloadbereich finden Sie einen Entwurf der Billigkeitsrichtlinie noGA vom 10.10.2024.

Die Antragsvordrucke 2024/2025 stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung.