Erreichbarkeit der LWK Niedersachsen vom 23.12. bis 30.12.2024
Die Dienststellen der LWK Niedersachsen sind vom 23.12. bis 30.12.2024 grundsätzlich geschlossen. Für sehr eilige Fälle wurde eine Hotline
eingerichtet. Im Rahmen dieser Hotline wird es in der Regel nicht möglich sein, detaillierte Sachverhalte abschließend aufzuklären.
Die forstliche Förderung des Landes Niedersachsen beinhaltet die Förderung des Waldbaus und die Förderung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über die geförderten Maßnahmen.
Mit der kostenlosen App FANi gibt es in Niedersachsen, Bremen und Hamburg die Möglichkeit mit Hilfe von entsprechenden Fotos zur Aufklärung von Unstimmigkeiten der beantragten Flächen des Sammelantrages auf Agrarförderung und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen beizutragen.
Information zur GAPAusnV und „schützenswerte Brache“
Gem. § 3 I GAP-Ausnahmen-Verordnung – GAPAusnV vom 14.12.2022 kann für das Antragsjahr 2023 auch eine Fläche für GLÖZ 8 angerechnet werden, die für die Erzeugung von Getreide (außer Mais), Sonnenblumen oder Leguminosen (außer Soja) genutzt wird, soweit die Fläche nicht für ÖR 1 a oder 1 b beantragt wird oder Zahlungen für AUKM für die stillgelegten Flächen erfolgen.
Ziel der Förderung ist die Stärkung der betrieblichen Risikovorsorge aufgrund von Risiken durch Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost und Trockenheit/Dürre.