Agrarförderung

Extremwetterfolgen-Richtlinie 2020

Webcode: 01035036
Stand: 29.06.2022

Waldbesitzer erhalten finanzielle Unterstützung bei Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald und für den klimarobusten Waldumbau.

Borkenkäfer - Stehendbefall
Stehendbefall durch den Borkenkäfer - Durch Wetterextreme verursachte Hitze und Trockenheit schwächen den Wald. Insbesondere für das Brutuntauglich machen werden Waldbesitzer entschädigt. Rainer Mühlhausen


Stürme und extreme Trockenheit haben in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass die Populationen bei den Schadinsekten, vor allem bei Borkenkäfern, stark angestiegen sind. Um die niedersächsischen Waldbesitzer bei vorbeugenden Maßnahmen, bei der Bekämpfung und beim Monitoring sowie bei der Wiederaufforstung zu unterstützen, gewährt das Land Niedersachsen finanzielle Hilfen.

Mit Wirkung von 30. März 2020, sowie durch Änderung vom 5. August 2020, ist die Richtlinie über die Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald und für den klimarobusten Waldumbau in Kraft getreten. 


Achtung: 

Aufgrund von ausgeschöpften Fördermitteln wurde im FFP die Neuantragstellung innerhalb der Extremwetter-Richtlinie vorläufig gesperrt (06.04.2022). Es können derzeit keine neuen Anträge gestellt werden. Bereits gestellte Anträge mit Genehmigung zum vorzeitigen Beginn der Maßnahme werden anhand ihres Eingangsdatums bearbeitet. Weitere Informationen bietet der Erlass des ML zur Sondersituation der Mittelbewirtschaftung 2022/23 vom 08.06.2022 (Downloadbereich unten).

Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung über die Waldbau-Richtlinie uneingeschränkt möglich ist.
 


Antragsberechtigung

Zur Stellung eines Antrags berechtigt sind

  • natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die forstwirtschaftliche Flächen in Niedersachsen besitzen sowie
  • anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse.

Was ist förderfähig?

Eine Vielzahl von Maßnahmen, die unmittelbar in Zusammenhang mit der Bewältigung der durch Extremwetterereignisse bedingten Schäden und Folgeschäden stehen, ist förderfähig:

  • Maßnahmen zur sicheren Entnahme von Kalamitäts-Laubholz (Entnahme und Aufarbeitung)
  • Waldschutzmaßnahmen in Nadelholzbeständen (diverse)
  • Maßnahmen zur Wiederaufforstung (Vorarbeiten, Kulturvorbereitung, Kulturbegründung, Nachbesserung, Kulturpflege, Waldrandgestaltung)
  • Ausgaben für die forstfachliche Vorbereitung, Leitung und Koordinierung der Maßnahmen

 


Zuwendung

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Die Fördersätze betragen bis zu 90 % der nachgewiesenen Ausgaben. Die Mehrwertsteuer wird bei der Berechnung der Zuwendung nicht berücksichtigt. 


Hinweise für die Maßnahme "Wiederaufforstung":

Mit der Kalkulationshilfe (siehe unten) können Sie die Wiederaufforstung richtlinienkonform planen und haben die Möglichkeit, die erforderlichen Daten für die Eingabe im Forst-Förder-Programm zu übernehmen.

Für die Erstellung eines Antrags sind die Eingabehinweise (siehe unten) unbedingt zu befolgen. Unvollständig oder falsch ausgefüllte Anträge können nicht bearbeitet werden und gehen zurück an die Antragsteller.  


Antragsverfahren

  • Schriftlicher Antrag mit den jeweils gültigen Formularen und erforderlichen Anlagen (siehe Checkliste unten)
  • Mindestzuwendung je Antrag: 500 Euro oder 2.500 Euro, je nach Maßnahme (Bagatellgrenze)

Antragsabwicklung

Da die Antragsabwicklung über das Forst-Förder-Programm (FFP) erfolgt, ist es ratsam, sich an eine Försterei oder einen forstlichen Dienstleister zu wenden, welcher im Besitz eines Zugangs zum FFP ist. Dort werden Sie auch umfassend über die verschiedenen Fördermöglichkeiten beraten und es besteht die Möglichkeit, die Maßnahmen fachmännisch begleiten und durchführen zu lassen.   

Unter folgendem Link erhalten Sie weitergehende Praxis-Informationen der NW-FVA. u.a. zum Aufstellen von Fangholzhaufen.


Auch in der Extremwetterfolgen-Richtlinie sind die Vorgaben zum Vergaberecht und zur Eigenleistung zu beachten. Es werden ebenfalls Gebühren erhoben. 

Hier erhalten Sie weitere Informationen


Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Forstlichen Förderung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gerne zur Verfügung.