Agrarförderung

Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (FWZ)

Webcode: 01039472

Die forstliche Förderung des Landes Niedersachsen beinhaltet auch die Förderung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über die geförderten Maßnahmen. 

Exkursion
ExkursionRudolf Fuchs
Der niedersächsische Privatwald ist durch Strukturmängel wie z. B. geringe Besitzgröße und Besitzzersplitterung gekennzeichnet. Die durchschnittliche Betriebsgröße beträgt nur etwa 12 Hektar. Die strukturellen Nachteile können mittel- bis langfristig nur durch überbetriebliche Maßnahmen überwunden werden. Daher kommt der freiwilligen Zusammenarbeit der privaten Waldbesitzer in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen eine besondere Bedeutung zu.

Das Land Niedersachsen unterstützt finanziell den Aufbau und die Entwicklung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse.Darüber hinaus können anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse Fördermittel für die Betreuung ihrer Mitglieder durch Forstfachkräfte erhalten. 

Mit der Richtlinie des Jahres 2021 wurde eine neue Fördermaßnahme integriert: Professionalisierung von Zusammenschlüssen. Diese Projektfördermaßnahme stellt eine Starthilfe für alle die FWZ dar, die bislang die Voraussetzungen für eine eigenständige Nutzung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse nicht erfüllen, diese aber erreichen möchten.

Als neue Voraussetzung für eine Förderung gilt ab jetzt zudem die Führung eines elektronischen Mitgliederverzeichnisses, erster Vorlagetermin 01.08.2022. Beachten Sie hierzu bitte die untenstehende Richtlinie und die zugehörigen Erlasse.

Mit der Notifizierung der Fördermaßnahme "Überbetriebliche Zusammenfassung des Holzangebotes" entfällt an dieser Stelle die Beschränkung durch die De-minimis-Regelung. Die sich hieraus neu ergebenden Bedingungen der Förderung sind im Erlass des ML vom 27.11.2024 geregelt (siehe Downloadbereich) und kommen am Jahresende 2024 erstmalig zur Anwendung.