Agrarförderung

Forstliche Förderung

Erschwernisausgleich Wald

Wer Wald in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet besitzt, kann Fördermittel für die ihm daraus entstehenden Erschwernisse bei der Bewirtschaftung beantragen.

Forstwirtschaftliche Maßnahmen

Gefördert werden neben dem naturnahen Waldumbau und Erstaufforstungen (sowie Schutz und Pflege der Forstkulturen) Bodenschutzkalkungen und der forstliche Wegebau.

Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse

Der niedersächsische Privatwald ist durch Besitzzersplitterung und geringe Besitzgrößen geprägt. Um diese Strukturmängel aufzufangen, werden forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse gesondert gefördert.

Prävention Afrikanische Schweinepest

Förderung des Mehrabschusses von Schwarzwild und des Einsatzes von brauchbaren Jagdhunden bei revierübergreifenden Drückjagden zur Verhinderung von Ausbruch/Ausweitung der Afrikanischen Schweinepest.

Richtlinie Wolf

Gefördert werden Materialien für wolfsabweisende Zaunsysteme zur Herstellung eines wolfsabweisenden Grundschutzes gem. RL-Wolf. Dieser ist Voraussetzung zur Gewährung von Billigkeitsleistungen.