Agrarförderung

Ökolandbau – nicht investiv

Webcode: 01037399
Stand: 04.09.2024

Förderung von nicht investiven Projekten im Ökolandbau 2024

Hier: Ablauf des dritten Antragsverfahrens 2024, Fachliche und inhaltliche Anforderungen zu den Zuwendungsanträgen

Die Bewerbungskonzepte im Rahmen der Antragstellung sollen max. 17.500 Zeichen (max. 7 DIN A4-Seiten) umfassen und insbesondere soll erkennbar werden, auf welchem Weg und in welchem Umfang mit dem Projekt eine Ausweitung des Ökologischen Landbaus oder eine Stärkung der gesamten Wertschöpfungskette zum Ökolandbau erreicht werden soll. Wichtig ist insbesondere, dass im Konzept auch Ansätze erkennbar sind, die der Unterstützung der regionalen Verarbeitung und der Vermarktung von Bioprodukten dienen können.

Hinweise zur Einreichung:

Die Zuwendungsanträge sind fristgemäß auf den für die Antragstellung vorgesehenen Vordrucken sowie den geforderten Anlagen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Geschäftsbereich Förderung, Wunstorfer Landstraße 9, 30453 Hannover, als zuständige Bewilligungsbehörde in schriftlicher Form einzureichen.

Die Frist für die Einreichung der vollständigen Zuwendungsanträge endet am 30.09.2024.

Später eingehende Zuwendungsanträge oder Anträge, die sich nicht auf den nachfolgend ausgeschriebenen Maßnahmenbereich nach Nummer 2.1 Richtlinie Ökolandbau beziehen, werden nicht berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Erläuterungen zum weiteren Verfahren:

Die fristgemäß eingereichten Zuwendungsanträge werden vom ML nach der Richtlinie Ökolandbau und entsprechend des nachfolgend vorgegebenen Themenschwerpunktes fachlich bewertet und priorisiert. Bewilligt werden dann diejenigen Anträge, die die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllen und auf Grundlage Priorisierung vom ML als inhaltlich förderwürdig bewertet wurden.

 

Themenschwerpunkt zum dritten Antragsstichtag unter Bezugnahme der Nr. 2.1.1 bis 2.1.6 „Gegenstand der Förderung“ der Richtlinie Ökolandbau:

Gem. Nr. 2.1.6 Richtlinie Ökolandbau: Forschung und Entwicklung im Agrarsektor nach Maßgabe von Artikel 38 der Verordnung (EU) 2022/2472, insbesondere praxisbezogene Versuchsanstellungen zur Verbesserung der Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbau- und Haltungsverfahren.

Es stehen Haushaltsmittel i.H.v. insgesamt 100.000 Euro für praxisbezogene Versuchsanstellungen im Haushaltsjahr 2025 zur Verfügung. Auch praxisbezogene Versuchanstellungen, die noch im Haushaltsjahr 2024 durchgeführt werden sollen, können im Rahmen der zu Verfügung stehenden Haushaltsmittel noch berücksichtigt werden. Diese Ausschreibung ist allein für Untersuchungen von kleinen und niedersachsenspezifischen Fachzusammenhängen bestimmt.

Erforderliche Angaben im Zuwendungsantrag:

Der Zuwendungsantrag muss mindestens die nachfolgenden Angaben gem. Nr. 7.4.2 der Richtlinie Ökolandbau enthalten:

  1. Namen und Größe des Unternehmens,
  2. Beschreibung des Projekts oder der Tätigkeit einschließlich des Beginns und Abschlusses des Projekts oder der Tätigkeit,
  • durch Aufstellung eines konkreten Maßnahmenplan zur Zielerreichung mit konkreter inhaltlicher Beschreibung und
  • insbesondere der Darlegung der Gründe, warum das geplante Projekt einen Beitrag zur Ausweitung des ökologischen Landbaus in Niedersachsen leistet.
  1. Standort des Projektes oder der Tätigkeit,
  2. Aufstellung der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  3. Art der Zuwendung und Höhe der für das Vorhaben oder die Tätigkeit benötigten öffentlichen Finanzierung,
  • durch Aufstellung eines konkreten Zeit- und Finanzierungsplans,
  1. Ziele des Projektes,
  2. Zuordnung des Projektes zu den Förderbereichen nach Nummer 2.1 Richtlinie Ökolandbau und
  3. Beschreibung der vorgesehenen Tätigkeiten.

Zu Forschung und Entwicklung im Agrarsektor:

Die eingereichten Bewerbungskonzepte für das Öko-Versuchswesen sollen die Entwicklung der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft durch mehr Forschung, Wissenstransfer und Daten unterstützen.

Zuwendungsanträge, die die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllen, werden anhand der nachstehend aufgeführten Kriterien zum jeweiligen Stichtag bei Erfüllung der jeweiligen Kriterien mit den nachfolgend festgelegten Punkten bewertet.

Beginnend mit dem Zuwendungsanträgen mit der höchsten Punktzahl werden die Zuwendungsanträge bewilligt, bis die Fördermittel erschöpft sind.

Zuwendungsanträge, die die Bewilligungsvoraussetzungen nicht erfüllen oder für die die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht ausreichen, sind abzulehnen.

 

Auswahlkriterien/ Ranking zum Themenschwerpunkt 2 „Forschung und Entwicklung im Agrarsektor“:

Allgemeine Kriterien:

  1. Effizienz der Förderung: Angemessenheit des Verhältnisses zwischen eingesetzten Ressourcen und den zu erwartenden Ergebnissen:
  • Besonders angemessen 10 Punkte;
  • Angemessen 5 Punkte;
  • Ungünstig 0 Punkte.

Qualitätsbezogene Kriterien:

  1. Grundsätzliche konzeptionelle Qualität, Vollständigkeit und Stimmigkeit des Konzepts:
  • Klares und schlüssiges Konzept 10 Punkte;
  • Konzept klar, wirkt aber in Teilen noch unausgereift 5 Punkte;
  • Nicht erkennbar 0 Punkte.
  1. Innovativer* Charakter des Versuchs:
  • Einführung eines neuen Produkts oder die Anwendung eines neuen Verfahrens durch unternehmensübergreifende Abstimmung bereits bestehende Akteure 5 Punkte;
  • Weiterentwicklung bzw. neue Schwerpunktsetzung eines Produkts oder eines Verfahrens ohne unternehmensübergreifende Abstimmung 2 Punkte;
  • Kein innovativer Charakter des Versuchs 0 Punkte.
  1. Die Qualitäts- und Ertragssicherung kann durch den Versuch gesteigert werden:
  • Hoch 15 Punkte;
  • Mittel 10 Punkte;
  • Gering 5 Punkte.
  1. Umweltbelastungen (z. B. Ressourcenschutz, Biodiversitätsverlust) können durch den Versuch reduziert werden:
    • Trägt in besonderem Maße zur Reduktion von Umweltbelastung bei  5 Punkte;
    • Trägt zur Reduktion von Umweltbelastungen bei 2 Punkte;
    • Kein Beitrag 0 Punkte.
  2. Stärkung des Ökolandbaus:
    • Kann in besonders hohemMaße zur Stärkung des Ökolandbau beitragen 15 Punkte;
    • Kann in hohem Maße zur Stärkung des Ökolandbaus beitragen 10 Punkte;
    • Kann geringfügig zur Stärkung des Ökolandbaus beitragen 0 Punkte.