Agrarförderung

Binnenfischerei und Aquakultur

Webcode: 01043971

Das Land Niedersachsen gewährt nach der EMFAF-Verordnung (EU) Nr. 2021/1139 und der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Binnenfischerei und Aquakultur Zuwendungen.

Im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) wird sich die Europäische Union auch in der Förderperiode 2021-2027 mit dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) aktiv an der Weiterentwicklung der Fischerei und Aquakultur beteiligen.

Bewilligungsbehörde für de Förderbereiche Aquakultur, Binnenfischerei sowie Schutz und Entwicklung der Wasserfauna und -flora ist ab dem 01.03.2025 die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Beratung und Anfragen zu potentiellen Förderprojekten sowie das Einreichen der Antragsformulare und die Abwicklung der Fördermaßnahme erfolgt durch den Fachbereich Agrarförderung, Sachgebiet 2.1.3 (Ansprechpartnerin s.u.).

Unter der o.g. niedersächsischen Förderrichtlinie (s. Downloadbereich) werden eine große Anzahl sehr verschiedener Vorhaben aus dem Bereich der Binnenfischerei und Aquakultur zusammengefasst:

Förderung der Binnenfischerei

Neben investiven Maßnahmen zur Diversifizierung können z.B. Ausrüstungen für eine schonendere Fangtechnik aber auch der Ersterwerb von Fischereifahrzeugen oder der Austausch bzw. die Modernisierung eines Motors gefördert werden.

  • Hier bitte die Antragsformulare „A-Binnenfischerei“ sowie Anlagen aus dem Downloadbereich benutzen.

Im Bereich der Binnenfischerei und Aquakultur ist auch eine Förderung der Ausbildung zur Fischwirtin/zum Fischwirt möglich.

  • Hier bitte die Antragsformulare „B-Ausbildungsförderung“ sowie Anlagen aus dem Downloadbereich benutzen.

Neben Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind im Rahmen des Schutzes und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität und der Ökosysteme auch verschiedene andere Vorhaben förderfähig. Details dazu können der untenstehenden Richtlinie entnommen werden. Die Verbesserung der Bestandsituation durch direkten Besatzmaßnahmen mit Aalen wird in einem jährlich aktualisierten Merkblatt geregelt.

  • Für Aalbesatzmaßnahmen bitte die Antragsformulare „C-Aalbesatz“ sowie Anlagen benutzen und weitere Dokumente im Downloadbereich beachten.

Förderung der Aquakultur

Gefördert werden können unter anderem Investitionen in den Neubau oder die Modernisierung von Produktionsanlagen, die Digitalisierung, in die Verbesserung der Produktqualität, der Energieeffizienz oder der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit, in die Tiergesundheit und den Tierschutz in der Aquakultur. Maßnahmen zur Diversifizierung sind genauso förderfähig, wie Investitionen zur Stärkung der Aquakultur gegenüber dem Klimawandel, Betriebsberatungsdienste oder die Umstellung auf die ökologische/biologische Aquakultur. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind ebenfalls Teil der niedersächsischen Richtlinie.

  • Hier bitte die Antragsformulare „D-Aquakultur“ sowie Anlagen aus dem Downloadbereich benutzen.

Das Land Niedersachsen fördert im Rahmen des EMFAF auch sogenannte Umweltdienstleistungen in Karpfenteichwirtschaften. Zuwendungsfähig sind ablassbare Teiche, die der Produktion von Karpfen und Nebenfischen einschließlich Krebsen dienen. Teiche zur vorrangigen Produktion von Salmoniden oder Zierfischen sind dagegen nicht zuwendungsfähig. Die Zuwendung ist wiederum an eine Verpflichtung der Antragsteller zu bestimmten Auflagen an die Unterhaltung der Teiche über mindestens fünf Jahre gebunden, wobei das Kriterium erhöhter Aufwendungen entscheidend ist. Zusätzlich werden Fraßschäden durch geschützte Wildtiere anteilig ausgeglichen.

  • Die Anforderungen und Bedingungen sind in der Anlage zum „Einzelerlass über die Förderung von Umweltschutzleistungen in Karpfenteichwirtschaften“ sowie im Merkblatt „Ausgleichszahlungen für Umweltschutzleistungen in Karpfenteichwirtschaften“ dargestellt. Hier bitte die Antragsformulare „E-Umweltschutzleistungen Karpfenteichwirtschaften“ sowie Anlagen aus dem Downloadbereich benutzen.

 

Anträge bitte postalisch einreichen:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Geschäftsbereich Förderung
Sachgebiet 2.1.3
Postfach 91 06 02
30426 Hannover