Agrarförderung

Tierwohlförderung (Ringelschwanzprämie)

Webcode: 01030729
Stand: 25.11.2024

Das Land Niedersachsen fördert die besonders tiergerechte Haltung von Ferkeln und Mastschweinen mit unkupierten Schwänzen (Ringelschwanz) sowie die besonders tiergerechte Haltung von Sauen mit freier Abferkelung.

Mit dem 30.11.2024 endet diese Maßnahme bzw. die Förderung der besonders tiergerechten Haltung von Schweinen des Landes Niedersachsen.

Auszahlung

Letztmals sind die Unterlagen zur Auszahlung mit den in dem Formular genannten Anlagen per Post bis zum 15.01.2025 in der Bewilligungsstelle einzureichen.

In 2023 wurde die Förderung umfangreich neu gestaltet, was auch den Prüfaufwand bei der Kontrolle der Unterlagen zur Auszahlung erheblich steigen lassen wird. Bitte stellen Sie sich daher darauf ein, dass die Zahlungen erst im Mai oder Juni erfolgen werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte gerne an den unten aufgeführten Ansprechpartner.