Präventionsanträge zum Herdenschutz vor Wolfsangriffen im Rahmen der Richtlinie Wolf
Unterstützung von Präventionsmaßnahmen in Form einer vorsorglichen Beschaffung von wolfsabweisenden Schutzzäunen und Herdenschutzhunden
Durch die Richtlinie Wolf wird ein Beitrag zum Schutz vor dem Wolf geleistet. Sie sieht neben dem anteiligen finanziellen Ausgleich bei Nutztierrissen insbesondere auch die finanzielle Unterstützung der Nutztierhalter bei Präventionsmaßnahmen vor.
So wird die vorsorgliche Beschaffung von wolfsabweisenden Schutzzäunen und Herdenschutzhunden finanziell bezuschusst.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist ab dem 1. Januar 2020 als Bewilligungsstelle für die Förderung von wolfsabweisenden Präventionsmaßnahmen zuständig.
In der Regel werden Maßnahmen zum Herdenschutz für die durch Wölfe besonders gefährdeten Nutztierarten Schafe, Ziegen und Gatterwild gefördert.
Zur Herstellung eines wolfsabweisenden Grundschutzes zählt hier die Errichtung elektrisch geladener Nutzgeflecht- oder Litzenzäune mit einer Mindesthöhe von 90 cm oder Festzäune aus Knotengeflecht oder Maschendraht mit einer Mindesthöhe von 120 cm und zusätzlichem Untergrabeschutz. Bei Gatterwild werden Wildzäune aus Knotengitter oder Maschendraht mit einer Mindesthöhe von 180 cm und zusätzlichem Untergrabeschutz angesetzt.
Allgemeine Informationen zur tierschutzgerechten Einzäunung aller Weidetierarten bietet die Broschüre der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Eine Förderung von Herdenschutzmaßnahmen für Rinder und Pferde ist in Einzelfällen möglich:
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Weitere Einzelheiten zur Beantragung und Förderung von Präventionsmaßnahmen sind in den nebenstehenden Dokumenten aufgeführt, welche Sie als PDF einsehen oder herunterladen können. Telefonisch sind wir erreichbar: Jochen Klostermann: 0511-3665 1184 Daniela Meldau: 0511-3665 1209 Anja Schäfer: 0511-3665 1210 Cigdem Özen: 0511-3665 1192 Fax: 0511-3665 1187 Gerne nehmen wir Ihre elektronische Post entgegen: |
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Billigkeitsleistungen zum Ausgleich finanzieller Schäden bei Wolfsrissen
Ab dem 1. Januar 2020 erfolgt die Auszahlung von Billigkeitsleistungen über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Mehr lesen...Richtlinie Wolf
"Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen in Niedersachsen"
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