Billigkeitsleistungen zum Ausgleich finanzieller Schäden bei Wolfsrissen
Ab dem 1. Januar 2020 erfolgt die Auszahlung von Billigkeitsleistungen über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Bei Fund eines toten Nutztieres, bei dem der Verdacht besteht, dass ein Wolf beteiligt sein könnte, kontaktieren Sie bitte umgehend den örtlich zuständigen Rissbegutachtenden der Landwirtschaftskammer Niedersachsen oder nutzen Sie die zentrale Rufnummer 0511 3665 1500.
Das Formular zur Beantragung von Billigkeitsleistungen wird wie bisher erst nach amtlicher Feststellung des Wolfes als Verursacher des betreffenden Nutztierrisses dem jeweiligen Nutztierhalter direkt zugesandt. Der Geschäftsbereich Förderung der Landwirtschaftskammer übernimmt dann die finanzielle Abwicklung des Antrages. Eine Beantragung von Mitteln zu einem früheren Zeitpunkt ist nicht möglich.
Kontakte
Präventionsanträge zum Herdenschutz vor Wolfsangriffen im Rahmen der Richtlinie Wolf
Unterstützung von Präventionsmaßnahmen in Form einer vorsorglichen Beschaffung von wolfsabweisenden Schutzzäunen und Herdenschutzhunden
Mehr lesen...Richtlinie Wolf
"Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen in Niedersachsen"
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