Förderung "Mehrjähriger Wildpflanzenanbau"- Ernteverpflichtung in 2025 für Begünstigte mit Bewilligung aus 2022
Wir möchten nur darauf hinweisen, dass Begünstigte, die einen Bewilligungsbescheid über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Anbaus mehrjähriger Wildpflanzen als Kultursystem zur Energiegewinnung – „mehrjähriger Wildpflanzenanbau“ in 2022 auf ihren Förderantrag aus dem Jahr 2021 erhalten haben, noch der Verpflichtung aus dieser Förderung unterstehen. Unter anderem ist der zuständigen dezentralen Bewilligungsstelle für das verpflichtende Erntejahr 2025 der Nachweis über die Verwertung der Ernte 2025 in einer Biogasanlage (ohne Auszahlungsantrag) vorzulegen.
Sofern witterungsbedingt keine Ernte erfolgen kann (Anzeigepflicht), kann eine Ausnahme zugelassen werden. Entsprechendes gilt in Fällen höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände.
Die für Sie zuständige dezentrale Bewilligungsstelle können Sie dem PDF-Dokument „Kontakt Bewilligungsstellen der LWK Niedersachsen“ entnehmen. Das Zuordnungskriterium ist hier die dreistellige Zahl nach den Ziffern 27603.