Fischwirtschaftsgebiet "Niedersächsische Nordseeküste"
Im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik der Union (GFP) beteiligt sich die Europäische Gemeinschaft mit dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) an Vorhaben und Investitionen zur nachhaltigen und integrierten Entwicklung der Fischereigemeinschaften in den Fischwirtschaftsgebieten.
Ziel der Zuwendung ist eine von der lokalen Bevölkerung ausgehende nachhaltige Entwicklung des „Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste“ zu unterstützen. Zu diesem Zweck wurde durch die Lokale Fischereiaktionsgruppe (FLAG) eine Strategie für eine integrierte örtliche Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste 2023-2027 entwickelt.
Vorhaben, die dieser Strategie sowie der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste entsprechen und von der FLAG ausgewählt wurden, kann eine Zuwendung gewährt werden. Antragsteller können sowohl natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sein.
Nach einem positiven Votum der FLAG können die entsprechenden Anträge auf Gewährung einer Zuwendung bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (Bewilligungsstelle) gestellt werden.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides mit dem geplanten Vorhaben begonnen werden darf.
Weitergehende Informationen zu diesem Verfahren finden Sie in den folgenden Dokumenten.
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Binnenfischerei und Aquakultur
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Mehr lesen...Küsten- und Hochseefischerei
Das Land Niedersachsen gewährt nach der EMFAF-Verordnung (EU) Nr. 2021/1139, der Richtlinie FIS-BMEL und der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Küsten- und Hochseefischerei Zuwendungen.
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