Agrarförderung

Mehrgefahrenversicherung

Webcode: 01043040
Stand: 14.03.2025

Ziel der Förderung ist die Stärkung der betrieblichen Risikovorsorge aufgrund von Risiken durch Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost und Trockenheit/Dürre. Das Risiko Hagel kann Bestandteil der Versicherung sein, ist aber nicht förderfähig. Die Förderung soll klimabewusst wirtschaftenden Betrieben zugutekommen; dafür ist die Förderung an ein Priorisierungsverfahren gebunden. Die Teilnahme u.a. an bestimmten Öko-Regelungen und/oder Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen stellt entsprechende Priorisierungskriterien dar.

Überschwemmtes Zuckerrübenfeld
Überschwemmtes ZuckerrübenfeldJoerg Schaper

Gegenständlich können Kulturen in den Nutzungsgruppen Ackerbau, Grünland, Beeren-, Kern- und Steinobst versichert werden. Eine detaillierte Auflistung finden Sie in der Anlage 1 der Richtlinie (s. unten).

Zuwendungsfähig sind ein- oder mehrjährige Schadens- und Indexversicherungen. Der Versicherungsvertrag muss 1. einen Selbstbehalt von mindestens 20 %-Punkten der Schadensquote (Abzugsfranchise) sowie 2. eine Maximalentschädigung von höchstens 80 % der Versicherungssumme enthalten.

Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe der Zuwendung berechnet sich anteilig an der jährlichen Versicherungsprämie und es können bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Die Zuwendung wird auf einen Maximalbetrag begrenzt werden.   

Die Förderung setzt voraus, dass im Jahr der Antragsstellung und in den Jahren des  Bewilligungszeitraums jeweils ein Sammelantrag gestellt wird.

Grundlage für das gesamte Zuwendungsverfahren und Förderverfahren ist die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Mehrgefahrenversicherungen für landwirtschaftliche Kulturen in Niedersachsen, der Freien Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg (RL-MGV-NI/HB/HH) vom 15.08.2024 (Nds. MBl 2024 Nr. 360). 


A.  Förderantrag mit Auszahlungsantrag

Begünstigte mit einem Zusicherungsbescheid zur Teilnahme an dem Förderverfahren 2024 können vom 15. März bis zum 15. Mai 2025 den kombinierten Förderantrag mit Auszahlungsantrag bei der zuständigen dezentralen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellen.

Ist in 2024 eine Zusicherung nur für ein einjährigen Versicherungsvertrag erteilt worden, wäre bei bestehendem Interesse am Förderverfahren wieder ein neuer Antrag auf Teilnahme am Förderverfahren zu stellen (siehe B.).

Hinweis: Weitere Daten zur Bearbeitung des Förderantrags und die Daten für den Verwendungsnachweis werden von den Versicherungsunternehmen mit den digitalen Datenlieferungen zum 31.07. und 30.09 übermittelt, sofern eine entsprechende Einwilligung erteilt wurde.

Sollte keine Einwilligung erteilt worden sein, so muss der Begünstigte bis zum 31. Juli des Jahres die erforderlichen Daten und Unterlagen bei der dezentralen Bewilligungsstelle einreichen.


B. Antrag auf Teilnahme

Personen oder Unternehmen, die an dem Förderverfahren teilnehmen möchten, können einen Antrag auf Teilnahme vom 15. März bis zum 15. Mai 2025 bei der zuständigen dezentralen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellen.

Sie müssen entscheiden, ob Sie die „Einwilligung zum Datenaustausch zwischen der Bewilligungsstelle und dem Versicherungsunternehmen“ erteilen. Diese Einwilligung ist auch bei der dezentralen Bewilligungsstelle einzureichen.

Mit dem Antrag ist auch ein Versicherungsangebot einer Versicherungsgesellschaft, die eine Rahmenvereinbarung mit dem ML geschlossen hat, einzureichen. Eine Liste der Versicherungsunternehmen finden Sie im Downloadbereich (Teilnehmende Versicherungen MGV).

Bei einem Antrag auf Teilnahme an der Förderung darf der Versicherungsvertrag erst nach Erhalt des Bescheides der zuständigen Bewilligungsbehörde der Landwirtschaftskammer Niedersachsen geschlossen werden.


C. Für beide Antragsverfahren (A. und B.) ist das Formular „Stammdatenblatt“ und der Vordruck „Allgemeine Erklärungen der antragstellen Person/en“ ausgefüllt und unterschrieben bei der dezentralen Bewilligungsstelle einzureichen.

Die entsprechenden Formulare und weitere inhaltliche Informationen zum Förderverfahren werden zu Antragsbeginn im Downloadbereich zur Verfügung gestellt.


Ansprechpartner ist Ihre zuständige Bewilligungsstelle.