Mehrgefahrenversicherung
Mehrgefahrenversicherung
Mit der Pressemitteilung vom 15.08.2024 hat das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bekannt gegeben, dass die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Mehrgefahrenversicherungen für landwirtschaftliche Kulturen in Niedersachsen, Bremen und Hamburg veröffentlicht wurde
Ziel der Förderung ist die Stärkung der betrieblichen Risikovorsorge aufgrund von Risiken durch Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost und Trockenheit/Dürre. Das Risiko Hagel kann Bestandteil der Versicherung sein, ist aber nicht förderfähig. Die Förderung soll klimabewusst wirtschaftenden Betrieben zugutekommen; dafür ist die Förderung an ein Priorisierungsverfahren gebunden. Die Teilnahme u.a. an bestimmten Öko-Regelungen und/oder Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen stellt entsprechende Priorisierungskriterien dar.
Die entsprechenden Antragsformulare, und weitere inhaltliche Informationen zur Förderung und zum Verfahren werden mit Beginn der Antragsphase zur Verfügung gestellt.
Das Antragsverfahren läuft vom 26.08. – 15.10.2024. Mit dem Antrag auf Teilnahme ist ein Versicherungsangebot einzureichen. Dieses darf nur von einem Versicherungsunternehmen kommen, welches für die Fördermaßnahme gelistet ist. Die entsprechenden Unternehmen werden zeitnah hier veröffentlicht. Nach Ablauf der Antragsfrist wird von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen das o.g. Priorisierungsverfahren durchgeführt. Die antragstellenden Personen erhalten nach Abschluss des Verfahrens einen entsprechenden Zusicherungsbescheid.
Bei Teilnahme an der Förderung darf der Versicherungsvertrag erst nach Erhalt des Bescheides der zuständigen Bewilligungsbehörde der Landwirtschaftskammer Niedersachsen geschlossen werden.
Gegenständlich können Kulturen in den Nutzungsgruppen Ackerbau, Grünland, Beeren-, Kern- und Steinobst versichert werden. Eine detaillierte Auflistung finden Sie in der Anlage 1 der Richtlinie (s. unten).
Zuwendungsfähig sind ein- oder mehrjährige Schadens- und Indexversicherungen. Der Versicherungsvertrag muss 1. einen Selbstbehalt von mindestens 20 %-Punkten der Schadensquote (Abzugsfranchise) sowie 2. eine Maximalentschädigung von höchstens 80 % der Versicherungssumme enthalten.
Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe der Zuwendung berechnet sich anteilig an der jährlichen Versicherungsprämie und es können bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Die Zuwendung wird auf einen Maximalbetrag begrenzt werden.
Die Förderung setzt voraus, dass im Jahr der Antragsstellung und im Bewilligungszeitraums ein Sammelantrag gestellt wird.
Ansprechpartner ist Ihre zuständige Bewilligungsstelle.
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