Agrarförderung

Küsten- und Hochseefischerei

Webcode: 01043970

Das Land Niedersachsen gewährt nach der EMFAF-Verordnung (EU) Nr. 2021/1139, der Richtlinie FIS-BMEL und der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Küsten- und Hochseefischerei Zuwendungen.

Im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) wird sich die Europäische Union auch in der Förderperiode 2021-2027 mit dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) aktiv an der Weiterentwicklung der Fischerei und Aquakultur beteiligen.

Unter der o.g. niedersächsischen Förderrichtlinie werden eine große Anzahl sehr verschiedener Vorhaben aus dem Bereich der Seefischerei zusammengefasst.

Gefördert werden können unter anderem Investitionen an Bord zur Verbesserung der Hygiene-, Gesundheits-, Sicherheits- und Arbeitsbedingungen, Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Modernisierung oder dem Austausch von Motoren zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von CO2-Emissionen. Auch die Unterstützung des Ersterwerbs eines Fischreifahrzeuges durch eine natürliche Person als auch Investitionen in die Verarbeitung an Bord sind förderfähig.

Ziel ist auch eine Anpassung der Fangkapazitäten an die Fangmöglichkeiten durch Förderung einer endgültigen oder vorübergehenden Einstellung der Fangtätigkeit.

Die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von wissenschaftlichen, akademischen oder technischen Einrichtungen (z.B. Universitäten) ggf. in Partnerschaft mit Fischereiunternehmen soll zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität und der Ökosysteme beitragen. Förderfähig sind aber auch Projekte, in denen es z.B. um technische und organisatorische Lösungen für Probleme der Fischerei oder um Untersuchungen zu Umweltauswirkungen der Fischerei geht.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist als Bewilligungsbehörde ab 01.03.2025 für die o.g. Richtlinie zuständig. Beratung und Anfragen zu potentiellen Förderprojekten sowie das Einreichen der Antragsformulare und die Abwicklung der Fördermaßnahme erfolgt durch den Fachbereich Agrarförderung, Sachgebiet 2.1.3 (Ansprechpartnerin s.u.).

Die Antragsunterlagen sowie die Richtlinie stehen im Downloadbereich zum Herunterladen zur Verfügung.

Nationale Verstoßdatei im Seefischereigesetz

Anträge bitte postalisch einreichen:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Geschäftsbereich Förderung
Sachgebiet 2.1.3
Postfach 91 06 02
30426 Hannover