Neues Forstförderprogramm
Mit Beginn des Jahres 2023 wird das alte Forstförderprogramm (FFP) nach und nach durch ein neues Förderprogramm (FFP2) abgelöst. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Anmeldung und einen Überblick.
Unter: FFP2 finden Sie ab dem 25.01.2023 den Zugang zum neuen FFP.
Was ändert sich?
Wir werden moderner - ein neues modernes Design löst das Alte ab. Das FFP ist im Internet frei zugänglich (nicht mehr über das SLA Citrix).
Wir werden digitaler - Im neuen FFP versuchen wir, weitestgehend auf Papier zu verzichten: statt vieler Unterschriften auf diversen Dokumenten muss im neuen FFP nur ein Datenbegleitschein unterschrieben werden (zzgl. ggf. Einverständniserklärungen).
Karten, Anhänge und Rechnungen/Kostennachweise können im Uploadbereich hochgeladen werden.
Beachten Sie hierzu auch die Allgemeinen Förderbedingungen, welche die Verpflichtungserklärung ablösen.
Wir werden schneller - komplexere Validierungen bei der Eingabe von Arbeitsplänen sollen ein häufiges Korrigieren oder Überarbeiten durch die Regionalstellen/Bewilligungsstelle vermeiden.
Fördermaßnahmen, welche im neuen |
Fördermaßnahmen, die vorerst |
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FM 11 Erstaufforstung (ab Anfang Februar) | |
FM 12 Waldumbau-Kulturen (ab Anfang Februar) | |
FM 13 Nachbesserung (Erstaufforstung) (ab Anfang Februar) | FM 42 Waldkalkung |
FM 14 (neu) Nachbesserung (12er-Kulturen) (ab Anfang Februar) | |
FM 14 (alt) jetzt 15 Jungbestandespflege | FM 72 Strukturdatenerfassung |
FM 33 Wegegrundinstandsetzung; FM 32 Wegeausbau |
FM 73 Forstfachliche Betreuung |
FM 23 Holzmobilisierung | |
FM 60 Wiederaufforstung | |
FM 61 Nachbesserung bei Wiederaufforstung | |
FM 64 Waldschutz anteilsfinanziert |
Im alten FFP gestellte Förderanträge werden weiterhin dort bearbeitet, ein Übertragen ist nicht möglich.
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