Agrarförderung

Antragsverfahren AUKM 2024, Vorab-Information an Antragsteller

Webcode: 01043519
Stand: 02.10.2024

Nach derzeitigem Kenntnisstand können Anträge auf Teilnahme an den beantragten Fördermaßnahmen voraussichtlich bewilligt werden.

Für diesjährig beantragte Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, bei denen der Verpflichtungszeitraum bereits zwingend bzw. aufgrund möglicher Herbstaussaaten im Jahr der Antragstellung beginnt, sind die Förderkriterien bereits ab den laut Richtlinie AUKM verbindlichen Terminen einzuhalten. Die speziellen Anforderungen der Fördermaßnahmen entnehmen Sie bitte der Richtlinie.

Wir weisen in diesem Zusammenhang drauf hin, dass es sich hierbei lediglich um eine formlose und nicht rechtskräftige Mitteilung handelt.

Den zugehörigen und einzig verbindlichen Bewilligungsbescheid werden Sie voraussichtlich im Dezember 2024 erhalten.