FANi – Fotos Agrarförderung Niedersachsen/Bremen/Hamburg
Aktuelle Informationen zum Verfahren:
Die FANi Version für das neue Antragsjahr 2025 steht zur Nutzung bereit.
In Niedersachsen, Bremen und Hamburg besteht die Möglichkeit für den Antragstellenden, mit Hilfe von entsprechenden Fotos eigenständig zur Aufklärung von Unstimmigkeiten der beantragten Flächen des Sammelantrages auf Agrarförderung, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen beizutragen. Gibt es zu einzelnen Antragsflächen seitens der prüfenden Stellen noch Klärungsbedarf, werden Prüfaufträge für einzelne Flächen in der App „FANi“ bereitgestellt.
Die aktuelle Version von FANi (Version 2.7.3) ist ab sofort im Google Playstore und Apple AppStore verfügbar.
Inhalt:
1. Allgemeines
2. Prüfaufträge
3. Vorab-Dokumentation
4. Anzeige im Schlaginfo-Portal
5. Ansprechpartner
1. Allgemeines
Die Einführung des Flächenmonitorings resultiert aus den neuen Vorgaben der EU-Kommission im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Im Jahr 2025 werden mit Area Monitoring System (AMS) in Niedersachsen, Bremen und Hamburg die festgelegten Kriterien: Bestätigung des beantragten Kultur (NUTZ), Mindesttätigkeit auf beantragten Brachen (MIND_BRA), Landwirtschaftliche Tätigkeit auf Dauergrünland (LWT_DGL) geprüft sowie eine gegebenenfalls nichtbeihilfefähige Fläche (NBF) ermittelt. Bei den drei erstgenannten Kriterien tragen die Antragstellenden durch Zuhilfenahme der Foto-App „FANi“ zur Aufklärung von Unstimmigkeiten von beantragten Flächen im Sammelantrag sowie zum Nachweis von Antragsvoraussetzungen bei, wodurch eine erheblich schnellere Aufklärung der Flächen erreicht werden kann.
Bei Teilnahme an der Öko-Regelung 5 oder der AUKM GN56/GN58 sind mittels der App FANi zudem die erforderliche Anzahl an Kennarten nachzuweisen.
Die Authentifizierung in der FANi-App erfolgt analog zu ANDI 2025 durch die Registriernummer sowie die PIN für die HIT/ZID-Datenbank. Es besteht die Möglichkeit, dass Berater*innen, für die jeweils in der HIT/ZI-Datenbank eine Vollmacht hinterlegt ist, Fotobelegaufträge für Betriebe bearbeiten und hochladen können.
Weiterführende Informationen zu der Authentifizierung eines landwirtschaftlichen Betriebes befinden sich auf der Seite der Agrarförderung Niedersachsen.
Ausführliche Hinweise zur Funktionsweise und Bedienung der FANi-App, Hilfetexte sowie einen Fragen- und Antwortkatalog finden Sie auf der Internetseite des Servicezentrums für Landentwicklung und Agrarförderung unter FANi - Fotos Agrarförderung Niedersachsen | Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung.
2. Prüfaufträge
Bei festgestellten Unstimmigkeiten auf den beantragten Flächen wird abhängig vom jeweiligen Kriterium zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Prüfauftrag generiert, welcher dann in der App FANi sichtbar ist. Durch die zuständigen Bewilligungsstellen können Prüfaufträge veranlasst werden, wie etwa bei Feldblock-Fehlermeldungen.
3. Vorab-Dokumentation
Mit dem Tool der Vorab-Dokumentation können Begünstigte bereits vor Erhalt eines Prüfauftrages Fotos aufnehmen, die die Kultur oder Tätigkeiten auf der konkreten Fläche dokumentieren. Wird zu einem späteren Zeitpunkt ein Prüfauftrag generiert, können in der Foto-App vorab aufgenommene Fotos dem Prüfauftrag zugeordnet werden.
Die Vorab-Dokumentation kann aktuell bereits verwendet werden, um beispielsweise die Kennarten auf der Fläche bei Teilnahme an der Öko-Regelung 5 beziehungsweise der AUKM GN56/GN58 zu dokumentieren. Hinweise zu der Aufnahme von Kennarten finden Sie auf der Internetseite der LWK oder der Internetseite des SLA.
4. Anzeige im Schlaginfo-Portal
In dem Schlaginfo-Portal des SLA werden im Laufe der Antragsjahres Informationen über die jeweiligen Prüfungsergebnisse der monitoringfähigen Kriterien im AMS bereitgestellt.
Die Zwischenergebnisse aller monitoringfähigen Kriterien sind zum jetzigen Zeitpunkt im Schlaginfo-Portal einsehbar und werden regelmäßig aktualisiert. Die Informationen zum einzelnen Schlag können aufgerufen werden, wenn mit dem aktivierten Werkzeug „Sachdaten abfragen“ der jeweilige Schlag angeklickt wird. Hier kann beispielsweise der festgestellte Nutzungscode eingesehen werden.
Weitere Informationen zum Schlaginfo-Portal erhalten Sie auf der Internetseite des SLA.
Für inhaltliche Fragen und Auskünfte zu einzelnen Fotobelegaufträgen stehen die zuständigen dezentralen Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zur Verfügung.
Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an das FANi-Team im SLA. Hierzu können Sie entweder das eingerichtete E-Mail-Postfach SLA-FANI@sla.niedersachsen.de oder die eingerichtete Hotline unter 0511/30245-966 verwenden.
Die Hotline ist wochentags zu folgenden Zeiten erreichbar:
- Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Montag bis Donnerstag von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
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