Agrarförderung

FANi – Fotos Agrarförderung Niedersachsen/Bremen/Hamburg

Webcode: 01039323
Stand: 29.01.2025

Aktuelle Informationen zum Verfahren:
Am 31.01.2025 finden in der Zeit ab 09.00 Uhr bis voraussichtlich 12.00 Uhr Wartungsarbeiten statt. In diesem Zeitraum kann es zu Unterbrechungen bei der Anmeldung in FANi oder dem Schlaginfo-Portal kommen.

FANILogo
FANILogoLisa Müller

In Niedersachsen, Bremen und Hamburg besteht die Möglichkeit für den Antragstellenden, mit Hilfe von entsprechenden Fotos eigenständig zur Aufklärung von Unstimmigkeiten der beantragten Flächen des Sammelantrages auf Agrarförderung, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen beizutragen. Gibt es zu einzelnen Antragsflächen seitens der prüfenden Stellen noch Klärungsbedarf, werden Prüfaufträge für einzelne Flächen in der App „FANi“ bereitgestellt.

Die aktuelle Version der FANi-App stellt den Stand des Antragsjahres 2024 dar.
Bei einzelnen Antragstellenden befinden sich momentan offene Fotobelegaufträge in der App, die nach Rücksprache zwischen Antragstellern und der zuständigen Bewilligungsstelle eingestellt worden sind.
Weitere offene Fotobelegaufträge liegen im Moment nicht vor.

Sobald die Version für das neue Antragsjahr 2025 im Google Playstore und Apple AppStore verfügbar ist, werden an dieser Stelle weitere Informationen veröffentlicht.

 

Inhalt:

1. Allgemeines

2. Prüfaufträge

3. Vorab-Dokumentation

4. Anzeige im Schlaginfo-Portal

5. Ansprechpartner

 

1. Allgemeines

Die Einführung des Flächenmonitorings resultiert aus den neuen Vorgaben der EU-Kommission im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Im Jahr 2024 werden mit Area Monitoring System (AMS) in Niedersachsen, Bremen und Hamburg die festgelegten monitoringfähigen Kriterien: Bestätigung des beantragten Kultur (NUTZ), Mindesttätigkeit auf beantragten Brachen (MIND_BRA), Landwirtschaftliche Tätigkeit auf Dauergrünland (LWT_DGL) geprüft sowie eine gegebenenfalls nichtbeihilfefähige Fläche (NBF) ermittelt. Bei den drei erstgenannten Kriterien können die Antragstellenden durch Zuhilfenahme der Foto-App „FANi“ zur Aufklärung von Unstimmigkeiten von beantragten Flächen im Sammelantrag sowie zum Nachweis von Antragsvoraussetzungen beitragen und somit eine erheblich schnellere Aufklärung ihrer Flächen erreichen.
Neu ist in 2024 der Nachweis von Kennarten auf Dauergrünland mittels der FANi-App.

Die Authentifizierung in der FANi-App erfolgt analog zu ANDI 2024 durch die Registriernummer sowie die PIN für die HIT/ZID-Datenbank. Es besteht die Möglichkeit, dass Berater*innen, für die jeweils in der HIT/ZI-Datenbank eine Vollmacht hinterlegt ist, Fotobelegaufträge für Betriebe bearbeiten und hochladen können.

Weiterführende Informationen zu der Authentifizierung eines landwirtschaftlichen Betriebes befinden sich auf der Seite der Agrarförderung Niedersachsen.

Ausführliche Hinweise zur Funktionsweise und Bedienung der FANi-App, Hilfetexte sowie einen Fragen- und Antwortkatalog finden Sie auf der Internetseite des Servicezentrums für Landentwicklung und Agrarförderung unter FANi - Fotos Agrarförderung Niedersachsen | Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung.

 

2. Prüfaufträge

Bei festgestellten Unstimmigkeiten auf den beantragten Flächen wird abhängig vom jeweiligen Kriterium zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Prüfauftrag generiert, welcher dann in der App FANi sichtbar ist. Durch die zuständigen Bewilligungsstellen können Prüfaufträge veranlasst werden, wie etwa bei Feldblock-Fehlermeldungen.

 

3. Vorab-Dokumentation

FANI Vorab-Informationen
FANI Vorab-InformationenLisa Müller

Mit dem Tool der Vorab-Dokumentation können Begünstigte bereits vor Erhalt eines Prüfauftrages Fotos aufnehmen, die die Kultur oder Tätigkeiten auf der konkreten Fläche dokumentieren. Wird zu einem späteren Zeitpunkt ein Prüfauftrag generiert, können in der Foto-App vorab aufgenommene Fotos dem Prüfauftrag zugeordnet werden.

Die Vorab-Dokumentation ist ausschließlich für das in der Foto-App zu dem Zeitpunkt maßgebliche Antragsjahr möglich. Im Moment ist daher noch keine Vorab-Dokumentation in FANi für das neue Antragsjahr 2025 möglich.

 

4. Anzeige im Schlaginfo-Portal

In dem Schlaginfo-Portal des SLA werden im Laufe der Antragsjahres Informationen über die jeweiligen Prüfungsergebnisse der monitoringfähigen Kriterien im AMS bereitgestellt.
Die Zwischenergebnisse aller monitoringfähigen Kriterien sind zum jetzigen Zeitpunkt im Schlaginfo-Portal einsehbar und werden regelmäßig aktualisiert. Die Informationen zum einzelnen Schlag können aufgerufen werden, wenn mit dem aktivierten Werkzeug „Sachdaten abfragen“ der jeweilige Schlag angeklickt wird. Hier kann beispielsweise der festgestellte Nutzungscode eingesehen werden.
Weitere Informationen zum Schlaginfo-Portal erhalten Sie auf der Internetseite des SLA.

 

5. Ansprechpartner

Für inhaltliche Fragen und Auskünfte zu einzelnen Fotobelegaufträgen stehen die zuständigen dezentralen Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zur Verfügung.

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an das FANi-Team im SLA. Hierzu können Sie entweder das eingerichtete E-Mail-Postfach SLA-FANI@sla.niedersachsen.de oder die eingerichtete Hotline unter 0511/30245-966 verwenden.

Die Hotline ist wochentags zu folgenden Zeiten erreichbar:

-           Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12:00 Uhr
-           Montag bis Donnerstag von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr