Agrarförderung

Aktuelle „FANi“ – App 2024 steht zum Download bereit

Webcode: 01039323
Stand: 28.10.2024

Aktuelle Information zum Verfahren:
Voraussichtlich sollen in der 43. KW an verschiedenen Tagen
erneut Fotobelegaufträge zum Nachweis und zur Aufklärung von Bedingungen in der Agrarförderung an die Begünstigten versendet werden.

FANILogo
FANILogoLisa Müller
In Niedersachsen, Bremen und Hamburg besteht die Möglichkeit für den Antragstellenden, mit Hilfe von entsprechenden Fotos eigenständig zur Aufklärung von Unstimmigkeiten der beantragten Flächen des Sammelantrages auf Agrarförderung, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen beizutragen. Gibt es zu einzelnen Antragsflächen seitens der prüfenden Stellen noch Klärungsbedarf, werden Prüfaufträge für einzelne Flächen in der App „FANi“ bereitgestellt.

Die aktuelle Version 2.6 von FANi steht im Google Playstore und Apple AppStore zum Download bereit. Eine Aktualisierung der App ist für das Antragsjahr 2024 unbedingt erforderlich.

Inhalt:

1. Allgemeines

2. Prüfaufträge

3. Vorab-Dokumentation

4. Anzeige im Schlaginfo-Portal

5. Ansprechpartner

 

1. Allgemeines

Die Einführung des Flächenmonitorings resultiert aus den neuen Vorgaben der EU-Kommission im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Im Jahr 2024 werden mit Area Monitoring System (AMS) in Niedersachsen, Bremen und Hamburg die festgelegten monitoringfähigen Kriterien: Bestätigung des beantragten Kultur (NUTZ), Mindesttätigkeit auf beantragten Brachen (MIND_BRA), Landwirtschaftliche Tätigkeit auf Dauergrünland (LWT_DGL) geprüft sowie eine gegebenenfalls nichtbeihilfefähige Fläche (NBF) ermittelt. Bei den drei erstgenannten Kriterien können die Antragstellenden durch Zuhilfenahme der Foto-App „FANi“ zur Aufklärung von Unstimmigkeiten von beantragten Flächen im Sammelantrag sowie zum Nachweis von Antragsvoraussetzungen beitragen und somit eine erheblich schnellere Aufklärung ihrer Flächen erreichen.
Neu ist in 2024 der Nachweis von Kennarten auf Dauergrünland mittels der FANi-App.

Die Authentifizierung in der FANi-App erfolgt analog zu ANDI 2024 durch die Registriernummer sowie die PIN für die HIT/ZID-Datenbank. Es besteht die Möglichkeit, dass Berater*innen, für die jeweils in der HIT/ZI-Datenbank eine Vollmacht hinterlegt ist, Fotobelegaufträge für Betriebe bearbeiten und hochladen können.

Weiterführende Informationen zu der Authentifizierung eines landwirtschaftlichen Betriebes befinden sich auf der Seite der Agrarförderung Niedersachsen.

Ausführliche Hinweise zur Funktionsweise und Bedienung der FANi-App, Hilfetexte sowie einen Fragen- und Antwortkatalog finden Sie auf der Internetseite des Servicezentrums für Landentwicklung und Agrarförderung unter FANi - Fotos Agrarförderung Niedersachsen | Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung.

 

2. Prüfaufträge

Bei festgestellten Unstimmigkeiten auf den beantragten Flächen wird abhängig vom jeweiligen Kriterium zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Prüfauftrag generiert, welcher dann in der App FANi sichtbar ist. Durch die zuständigen Bewilligungsstellen können Prüfaufträge veranlasst werden, wie etwa bei Feldblock-Fehlermeldungen.

Diese Fotobelegaufträge können bereits aktuell in der FANi-App vorhanden und eine E-Mailbenachrichtigung erfolgt sein. Es sollte regelmäßig eine Synchronisation der App durchgeführt werden, um neue Aufträge anzuzeigen oder bereits vorhandene Aufträge zu aktualisieren.

Wie im vergangenen Jahr erfolgt eine Benachrichtigung der Begünstigten per E-Mail, sofern ein Prüfauftrag in der FANi-App vorliegt. Es erfolgt in 2024 eine differenzierte Betrachtung von Flächen auf Grundlage des gemeldeten Kulturcodes. Das hat zur Folge, dass gegebenenfalls zu mehreren Zeitpunkten Benachrichtigungen erfolgen sowie Prüfauftrage zur Kulturerkennung in der FotoApp vorhanden sein können. Die jeweilige Abgabefrist ist in der FotoApp am einzelnen Prüfauftrag verzeichnet. Folgende Termine sind für die Anforderung der Fotobelege geplant:
 

Monitoringfähiges Kriterium

Anforderung der Fotobelege in der FotoApp FANi

Voraussichtliche Einreichungsfrist

Weitere Informationen

Kulturerkennung

Ab Anfang Juli 2024,

20.08.2024

38. KW

Bitte entnehmen Sie das genaue Enddatum des jeweiligen Prüfauftrages der FANi-App (Detailansicht des Prüfauftrages)

Für bereits geerntete Kulturen müssen die Fotobelege nicht mehr erstellt und eingereicht werden.

Zum Nachweis von Dauergrünland mit AUKM ist eine Einreichung von Dokumenten nicht unbedingt erforderlich, um den Prüfauftrag abschließen zu können.

Nachweis von Kennarten (ÖR5, GN5)

18.06.2024

 

 

 

Anfang November 2024

Am 20.08.2024 wurden Ergänzungsaufträge in FANi eingestellt, wenn die bestehenden Prüfaufträge zum Kennartennachweis nicht vollständig erfüllt worden sind. Bereits bestätigte Kennarten können im SchlagInfo-Portal eingesehen werden.
Betrifft eine begrenzte Anzahl von Betrieben.

Weiterführende Informationen zu dem Nachweis von Kennarten auf Dauergrünland finden Sie hier.

Landwirtschaftliche Tätigkeit auf Dauergrünland

-

-

Im Antragsjahr 2024 werden keine Fotobelegaufträge in dieser Prüfregel eingestellt.

Mindesttätigkeit auf Brachen

38. KW

19.11.2024

-

Nachweis von Zwischenfrüchten / Untersaaten

30.10.2024 25.11.2024

Betrifft eine begrenzte Anzahl von Betrieben.

 

Hinweis:
Wird bei den Kriterien „Nachweis von Kennarten (ÖR5, GN5)“, „Landwirtschaftliche Tätigkeit auf Dauergrünland“ oder der „Mindesttätigkeit auf Brachen“ bis zum Ablauf der Einreichungsfrist kein Fotobeleg eingereicht, obwohl ein entsprechender Prüfauftrag in der FANi-App bereitgestellt wurde, gelten für den entsprechenden Schlag die Kennarten als nicht nachgewiesen bzw. die Tätigkeit als nicht erfolgt. Infolgedessen gilt die jeweilige Auflage als nicht erfüllt.
Eine Aufklärung der Kriterien durch den Prüfdienst der LWK Niedersachsen wird in diesen vorgenannten Fällen nicht erfolgen.

 

3. Vorab-Dokumentation

FANI Vorab-Informationen
FANI Vorab-InformationenLisa Müller
Mit Bereitstellung der FANi-Version für das Antragsjahr 2024 können ab sofort Fotos im Rahmen der Vorab-Dokumentation aufgenommen werden.
Mit diesem Tool können Begünstigte bereits vor Erhalt eines Prüfauftrages Fotos aufnehmen, die die Kultur oder Tätigkeiten auf der konkreten Fläche dokumentieren. Wird zu einem späteren Zeitpunkt ein Prüfauftrag generiert, können in der Foto-App vorab aufgenommene Fotos dem Prüfauftrag zugeordnet werden.

Hinweise:

Bitte achten Sie vor Aufnahme der Fotos darauf, dass in der App die Demo-Version beendet ist.

Es sollte zudem darauf geachtet werden, dass die jeweiligen Vorabfotos bereits in der gespeicherten Version eine Bezeichnung in der Vorab-Datei mit einem aussagekräftigen Namen oder Nummer des Schlages tragen, damit diese Fotos gezielt in der Datei einem späteren Fotoauftrag zugeordnet werden können.

 

 

4. Anzeige im Schlaginfo-Portal

In dem Schlaginfo-Portal des SLA werden im Laufe der Antragsjahres Informationen über die jeweiligen Prüfungsergebnisse der monitoringfähigen Kriterien im AMS bereitgestellt.
Die Zwischenergebnisse aller monitoringfähigen Kriterien sind zum jetzigen Zeitpunkt im Schlaginfo-Portal einsehbar und werden regelmäßig aktualisiert. Die Informationen zum einzelnen Schlag können aufgerufen werden, wenn mit dem aktivierten Werkzeug „Sachdaten abfragen“ der jeweilige Schlag angeklickt wird. Hier kann beispielsweise der festgestellte Nutzungscode eingesehen werden.
Sobald eine Darstellung im Schlaginfo-Portal vorhanden ist, wird ein regelmäßiges Sichten der aktuellen Zwischenergebnisse empfohlen. Eine Bereinigung der beantragten Kulturen (richtiger Nutzungscode/Kulturbestätigung) ist bis zum 30.09.2024 über ANDI möglich.

Weitere Informationen zum Schlaginfo-Portal erhalten Sie auf der Internetseite des SLA.

 

5. Ansprechpartner

Für inhaltliche Fragen und Auskünfte zu einzelnen Fotobelegaufträgen stehen die zuständigen dezentralen Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zur Verfügung.

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an das FANi-Team im SLA. Hierzu können Sie entweder das eingerichtete E-Mail-Postfach SLA-FANI@sla.niedersachsen.de oder die eingerichtete Hotline unter 0511/30245-966 verwenden.

Die Hotline ist wochentags zu folgenden Zeiten erreichbar:

-           Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12:00 Uhr
-           Montag bis Donnerstag von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr