ANDI 2024 – Sammelantrag einreichen ohne Datenbegleitschein – Jetzt Benutzerkonto anlegen!
Mit dem ANDI Antragsverfahren besteht ab 2024 erstmals die Möglichkeit, den Sammelantrag Agrarförderung, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ohne Einreichung eines Datenbegleitscheins wirksam einzureichen.
Für die Antragsabgabe in ANDI 2024 gibt es zwei zusätzliche Möglichkeiten:
- entweder unter Nutzung der digitalen Identität über die BundID oder
- mittels „Mein-Unternehmenskonto“ (MUK).
Voraussetzung in beiden Varianten ist, dass Sie ein Benutzerkonto erstellen müssen.
A.) Bei der Erstellung eines BundID-Benutzerkontos gibt es mehrere Möglichkeiten, sich zu authentifizieren:
1.) Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen. Ihr Personalausweis hat die Onlinefunktion, wenn das entsprechende Logo auf der Rückseite sichtbar ist:
Die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises können Sie auch nachträglich bis zum Ablauf der Gültigkeit Ihres Ausweises freischalten lassen. Wenn Sie Ihren PIN-Brief nicht mehr wissen, können Sie im Bürgeramt/-büro Ihres Wohnortes kostenfrei eine neue PIN setzen lassen.
2.) Für die Anlage des BundID-Kontos können Sie auch das ELSTER-Zertifikat nutzen.
3.) Eine Antragsabgabe des Sammelantrages in ANDI über die BundID ist nur mittels Online-Ausweisfunktion des Personalausweises möglich.
B.) Die Registrierung zu MUK erfolgt über das ELSTER-Organisationszertifikat. ELSTER-Organisationszertifikate können sowohl für "Mein ELSTER" als auch für den Login über Mein Unternehmenskonto verwendet werden. Nach der Registrierung erhalten Sie Ihre ELSTER-Zertifikatsdatei*, mit der Sie Zugang zu Ihrem Benutzerkonto erhalten.
C.) Wenn Sie für die Antragsabgabe Ihres Sammelantrages 2024 nicht die BundID oder MUK nutzen wollen, bleibt es bei dem bekannten Verfahren, den Datenbegleitschein bei der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen postalisch, per Fax oder per eFAX einzureichen. Eine Abgabe per E-Mail ist nicht rechtswirksam.
D.) Die AusweisApp des Bundes ist eine Software, die Sie auf Ihrem Smartphone, Computer oder Tablet installieren können, um sich zu authentifizieren.
Weitere Informationen zu ANDI erhalten Sie wie bisher auf der Internetseite des Servicezentrums Landentwicklung und Agrarförderung.
Informationen zum Start des Antragsverfahrens ANDI 2024
Im Zeitraum vom 14.03.2024 bis 15.05.2024 können wieder Sammelanträge auf Agrarförderung, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen mit dem Antragsmodul ANDI 2024 gestellt werden. Das gilt auch für die Beantragung der gekoppelten …
Mehr lesen...Bejagungsschneisen und Biodiversitätsflächen ab 2023
Um die Schwarzwildbestände besser regulieren zu können, ist seit einigen Jahren hinsichtlich des Förderrechts die Anlage von Bejagungsschneisen in Ackerkulturen in Niedersachsen/ Bremen/ Hamburg erleichtert worden.
Mehr lesen...Erweiterter Erschwernisausgleich (EEA) – Antragsstellungen
Im Rahmen des Niedersächsischen Weges wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket für den Natur-, Arten- und Gewässerschutz in Niedersachsen initiiert. Um mögliche wirtschaftliche Nachteile der Landwirte, die aus der Umsetzung …
Mehr lesen...Authentifizierung eines landwirtschaftlichen Betriebes
Nach der Beantragung einer Registrier- bzw. Betriebsnummer für einen neuen landwirtschaftlichen Betrieb erhalten Sie in Niedersachsen durch die „VIT“ in Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V.) für die neu …
Mehr lesen...ANDI (Agrarförderung Niedersachsen Digital) - Support-Wegweiser
Hinweise zu technischen Voraussetzungen zum Antragsprogramm ANDI.
Mehr lesen...Zuordnung Landkreise - Bewilligungsstellen
Bei Betriebssitz (nieders. Antragsteller) bzw. Flächenbewirtschaftung (Betriebssitz außerh. Niedersachsen) in folgenden Landkreisen:
Mehr lesen...