BV3 Zusatzförderung Wasserschutz, Nachweis der 80 kg N-Grenze
Öko-Betriebe, die an der Agrarumweltmaßnahme BV3 Zusatzförderung Wasserschutz des NiB-AUM-Programms teilnehmen, sind verpflichtet, das gesamtbetriebliche Aufkommen tierischer Wirtschaftsdünger inkl. Gärreste pflanzlicher und tierischer Herkunft auf 80 kg Gesamtstickstoff pro Hektar des Betriebes nicht zu überschreiten.
Diese Auflage ist jährlich von der zertifizierenden Kontrollstelle zu bescheinigen und die Bescheinigung von dem Antragsteller bis zum 1. Dezember der Bewilligungsstelle vorzulegen.
Ein Muster der Bescheinung finden Sie unter dem Beitrag.
Die BV3-Betriebe sollten ihre Kontrollstellen frühzeitig darüber informieren.
Für Flächen in diesen Betrieben, auf denen Leguminosen oder Leguminosengemenge angebaut werden, und für Dauergrünlandflächen sind förderspezifische Aufzeichnungen nach vorgegebenem Muster zu führen. Das Muster finden Sie unter dem Beitrag.
Antragsverfahren AUKM 2024, Vorab-Information an Antragsteller
Nach derzeitigem Kenntnisstand können Anträge auf Teilnahme an den beantragten Fördermaßnahmen voraussichtlich bewilligt werden. Für diesjährig beantragte Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, bei denen der …
Mehr lesen...Agrarumweltmaßnahme GL11: frühester Mähtermin ist veröffentlicht!
Der früheste Mähtermin für Grünlandflächen in der Fördermaßnahme GL11 wird auf den 08.05.2024 festgesetzt.
Mehr lesen...Ausnahmeregelung zur Verschiebung der Sommeraussaat AUKM 2024
Durch die starken Regenfälle der letzten Wochen und das damit einhergehende Hochwasserwird der Aussaattermin im Bereich der AUKM auf den 30.04.2024 verschoben. Betroffen sind alle Maßnahmen mit einer Sommeraussaat.
Mehr lesen...Kartierung von Kennarten auf Grünlandflächen, die für ÖR5 bzw. GN5 beantragt sind
Artenreiche Grünlandflächen sind wichtig für unsere ökologische Vielfalt! Informationen zu Kennarten auf Dauergrünland
Mehr lesen...Förderspezifische Aufzeichnungen im Rahmen der einzelnen Fördermaßnahmen
Durch die Gewährung von Zuwendungen entsteht für die Antragsteller u. a. die Pflicht, förderspezifische Aufzeichnungen nach einem vorgegebenen Muster zu führen.
Mehr lesen...NiB-AUM: Fördermaßnahme AL22 - Beseitigung von Zwischenfrüchten und Untersaaten
Bei Anbau von winterharten Zwischenfrüchten/ Untersaaten bestehen u.a. folgende Bewirtschaftungsauflagen:
Mehr lesen...