Bewilligung der Direktzahlung
Ab 24. Dezember 2024 werden die Bewilligungsbescheide der Direktzahlungen 2024 den Begünstigten für die Fördermaßnahmen der Einkommensgrundstützung, der Umverteilungseinkommensstützung, der Junglandwirte-Einkommensstützung, der Öko-Regelungen sowie der gekoppelten Tierprämien zugestellt. Gleichzeitig sollte der entsprechende Förderbetrag auf dem im Sammelantrag 2024 angegebenen Konto der Antragstellenden gutgeschrieben sein.
Aufgrund zunehmend rechtlicher Vorgaben und Bestimmungen für diesen Bereich sind die Bewilligungsbescheide der Direktzahlungen in der Vergangenheit sehr umfangreich geworden. Sie beinhalten nicht nur die persönlichen Angaben und Entscheidungen für den einzelnen Betrieb, sondern auch einen großen Bereich an allgemeinen Bestimmungen, Erläuterungen sowie sämtliche Rechtsgrundlagen für die Direktzahlungen.
Das bedeutet bei jährlich rund 45.000 Bewilligungsbescheiden einen erheblichen Kostenfaktor für Papier, Druckerpatronen und Versandgebühren. Um diesen Aufwand wirtschaftlich zu minimieren und um den Kostennutzenfaktor in ein optimales Verhältnis zu setzen, wurde entschieden, den Bereich der Rechtsgrundlagen und der Legenden zum Bewilligungsbescheid der Direktzahlungen jährlich zentral für Niedersachen hier zu veröffentlichen.
Eine Übersicht der aktuellen Rechtgrundlagen 2024 können Sie hier entnehmen. Eine Erläuterung der jeweiligen Anlagen zum Bewilligungsbescheid 2024 können Sie hier finden.
Vorteil für den Betrieb ist, dass die Bewilligungsbescheide nicht mehr so umfangreich sind und daher übersichtlicher und besser lesbar werden. Ein Betrieb hat somit ausschließlich die Grundlagen für die ihn persönlich betreffenden Entscheidungen im Bewilligungsbescheid vorliegen. Sofern ein Betrieb weitergehende Informationen haben möchte, hat er jederzeit die Möglichkeit, sich gezielt einzelne Seiten bzw. Seitenfolgen von Rechtsgrundlagen und/ oder Legenden bzw. Erläuterungen hier anzeigen zu lassen oder auszudrucken.
Sollten spezielle Fragen zu einem einzelnen Bewilligungsbescheid vorliegen oder etwas unklar sein, kann sich der Betrieb an seine zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen wenden. Die Kontaktdaten sind dem jeweiligen Bewilligungsbescheid zu entnehmen.
Eine grafische Information zu einzelnen Flächen der Bewilligung finden Sie im LEA Schlaginfo-Portal unter "Agrarförderung Niedersachsen - Stand zur Hauptzahlung 2024". Sofern sich der Betrieb im LEA Schlaginfo-Portal mit seiner Betriebsnummer und seiner HIT/ZID PIN anmeldet, kann er sich unter dem Themenbereich Betriebsdaten – Stand zur Hauptzahlung 2024 seine bewilligten Geometrien anschauen. Unter dem Unterpunkt „Teilschläge Differenzen 2024“ werden die Differenzen farblich zu den Antragsdaten angezeigt. Weitere Informationen zum Schlaginfo-Portal finden Sie hier.
Druckdokumente aus Vorjahren (2018 bis 2023)
Antragsjahr 2023
Sollten Sie noch Rechtsgrundlagen und Erläuterungen zum Bewilligungsbescheid der Direktzahlungen 2023 benötigen, entnehmen Sie eine Übersicht der Rechtgrundlagen hier. Eine Erläuterung der jeweiligen Anlagen zum Bewilligungsbescheid 2023 können Sie hier finden. Informationen zu den weiteren Vorjahren entnehmen Sie bitte dem Downloadbereich unter diesem Artikel.
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