Authentifizierung eines landwirtschaftlichen Betriebes
Nach der Beantragung einer Registrier- bzw. Betriebsnummer für einen neuen landwirtschaftlichen Betrieb erhalten Sie in Niedersachsen durch die „VIT“ in Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V.) für die neu vergebene Registrier- bzw. Betriebsnummer (15-stellig) eine neue PIN-Nummer.
Inhalt:
1. Allgemeines
2. Verwendung der korrekten Registriernummer bei Betrieben mit Tierhaltung
4. Bestätigter Kommunikationskanal in der HIT
1. Allgemeines
Nach der ersten Anmeldung in der HI-Tier oder ZI-Datenbank mit Ihren neuen Zugangsdaten: Registrier- bzw. Betriebsnummer (12-stellig) und der dazugehörigen PIN werden Sie aufgefordert, diese PIN zu ändern. Unter „Allgemeine Funktionen“ finden Sie den Button „PIN ändern“ und können dann die bestehende PIN auf die neuen Merkmale ändern. Die Grundlagen für die neuen Merkmale finden Sie unter dem Button „PIN ändern“.
Für die Nutzung von ANDI und FANi sollte diese PIN keine Sonderzeichen enthalten.
Diese Registrier- bzw. Betriebsnummer erhält für die Beantragung für EU-Fördermaßnahmen den Typ 1001 (InVeKoS-Betrieb) für EGFL Maßnahmen und den Typ 1002 (ELER-Betrieb) für AUKM Maßnahmen. Damit erhält die Registriernummer den „Parents“ Status und alle weiteren Registrier- bzw. Betriebsnummern werden dieser InVeKoS-Nummer untergeordnet.
Sie können sich mit der Parents-Registriernummer in den genannten niedersächsischen Programmen im Rahmen der flächenbezogenen Agrarförderung durch die Eingabe Ihrer Registrier- bzw. Betriebsnummer und Ihrer entsprechenden PIN als Passwort authentifizieren und dadurch anmelden. Dieses gilt für folgende Programme:
- ANDI
- LEA Schlaginfo Portal
- FANi Foto App
- ERNI
Für die ersten drei Programme ist auch eine Authentifizierung mit einer Mandantenkennung möglich, sofern eine Vollmacht für den Vertreter bei dem Betrieb in der HI-Tier hinterlegt ist. Für das ERNI Programm wird dieses noch programmiert.
2. Verwendung der korrekten Registriernummer bei Betrieben mit Tierhaltung
Sofern Ihr Betrieb über eine Betriebsstätte mit Rindern, Schafen oder Ziegen verfügt, haben Sie zusätzlich zu der Registriernummer des Parent-Betriebes noch einen „Child-Betrieb“, welcher eine gesonderte Registriernummer und PIN beinhaltet. Dieser Registriernummer des Child-Betriebes sind weitere Typen zugeordnet, z.B. Typ 1 für die Rinderhaltung, Typ 126 für die Schaf- und Ziegenhaltung.
Mit dem Child-Betrieb nehmen Sie unter anderem Ihre Tiermeldungen in der HI-Tier, wie beispielsweise Stichtagsmeldungen für Schafe und Ziegen, vor.
Die Registriernummer des Child-Betriebes kann jedoch nicht im Authentifizierungsverfahren verwendet werden. Um sich in ANDI, dem Schlaginfo-Portal oder FANi anzumelden, ist zwingend die Verwendung der Registriernummer des Parent-Betriebes notwendig. Diese wird in der HI-Tier unter „Betriebszuordnung“ und unter „Betriebstyp“ auch als InVeKoS-Betrieb mit dem Typ 1001 angezeigt.
3. PIN vergessen?
Achtung: Jede Betriebs- bzw. Registriernummer hat eine eigene PIN-Nummer. Daher achten Sie genau darauf, welche PIN zur welcher Registriernummer vergessen wurde.
Sofern Sie sich mit Ihrer PIN zwar nicht in FANi oder ANDI anmelden können, jedoch noch einen Zugriff auf die HIT/ZID haben, können Sie in der HIT unkompliziert Ihre PIN ändern – auch nach Ablauf der PIN (Ausnahme: Eine mitgeteilte Transport-PIN wurde nicht geändert oder es wurden bereits fünf unterschiedliche Fehlversuche an einem Tag oder insgesamt 30 gemacht).
Eine Kontaktaufnahme mit der VIT ist in diesen Fällen nicht notwendig.
Sollte Ihnen Ihre PIN nicht bekannt sein oder Sie haben diese vergessen, können Sie sich an die Vereinigten Informationssysteme Tierhaltung w.V. (VIT) (Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden (Aller) ) wenden. Folgende Möglichkeiten zu einer Kontaktaufnahme sollten verwendet werden:
- Der bestätigte Kommunikationskanal. Sofern Sie Ihre E-Mailadresse bei der HIT hinterlegt und die entsprechende Option ausgewählt haben, ist eine Anforderung der PIN per E-Mail an die vvvo@vit.de möglich,
- Online bei der HIT.
Die Bestellung einer Ersatz-PIN sollte zur effizienten Bearbeitung nicht telefonisch erfolgen.
Hinweis: Passwort-Änderungen im Düngeprogramm ENNI haben keine Auswirkungen auf die HIT, ANDI oder FANI. Für die HIT, ANDI oder FANI ist das Passwort weiterhin ausschließlich in der HIT zu ändern.
4. Bestätigter Kommunikationskanal in der HIT
Seit 2021 kann sich jeder Betrieb eine neue PIN von der VIT Verden auch als E-Mail schicken lassen. Dafür muss jedoch der Betriebsinhaber von der VIT Verden eindeutig zu identifizieren sein.
Dieses erfolgt über einen „Bestätigten Kommunikationskanal“ in der HI-Tier. Hierbei handelt es sich um eine E-Mail-Adresse, die mit der jeweiligen Registrier- bzw. Betriebsnummer verbunden ist. Dazu ist es notwendig, dass Sie einmalig in der HIT für eine Registrier- bzw. Betriebsnummer eine E-Mail-Adresse hinterlegen. Ein entsprechender Kommunikationskanal ist ebenfalls hilfreich, um Hinweise zu VVVO-Vorgängen, Meldefehlern oder eine PIN-Anforderung kostenlos per Email zu erhalten.
Eine Anleitung als PDF -Dokument zum „Bestätigten Kommunikationskanal“ mit dem Schwerpunkt PIN-Anforderung sowie ein Video zu diesem Thema finden Sie auf der Startseite der HI-Tier.
Informationen zum Start des Antragsverfahrens ANDI 2024
Im Zeitraum vom 14.03.2024 bis 15.05.2024 können wieder Sammelanträge auf Agrarförderung, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen mit dem Antragsmodul ANDI 2024 gestellt werden. Das gilt auch für die Beantragung der gekoppelten …
Mehr lesen...ANDI 2024 – Sammelantrag einreichen ohne Datenbegleitschein – Jetzt Benutzerkonto anlegen!
Mit dem ANDI Antragsverfahren besteht ab 2024 erstmals die Möglichkeit, den Sammelantrag Agrarförderung, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ohne Einreichung eines Datenbegleitscheins wirksam einzureichen.
Mehr lesen...Bejagungsschneisen und Biodiversitätsflächen ab 2023
Um die Schwarzwildbestände besser regulieren zu können, ist seit einigen Jahren hinsichtlich des Förderrechts die Anlage von Bejagungsschneisen in Ackerkulturen in Niedersachsen/ Bremen/ Hamburg erleichtert worden.
Mehr lesen...Erweiterter Erschwernisausgleich (EEA) – Antragsstellungen
Im Rahmen des Niedersächsischen Weges wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket für den Natur-, Arten- und Gewässerschutz in Niedersachsen initiiert. Um mögliche wirtschaftliche Nachteile der Landwirte, die aus der Umsetzung …
Mehr lesen...ANDI (Agrarförderung Niedersachsen Digital) - Support-Wegweiser
Hinweise zu technischen Voraussetzungen zum Antragsprogramm ANDI.
Mehr lesen...Zuordnung Landkreise - Bewilligungsstellen
Bei Betriebssitz (nieders. Antragsteller) bzw. Flächenbewirtschaftung (Betriebssitz außerh. Niedersachsen) in folgenden Landkreisen:
Mehr lesen...