Erschwernisausgleich Dauergrünland
Für Flächen in Bremen und Niedersachsen können Sie Anträge auf Gewährung des Erschwernisausgleich für das Kalenderjahr 2025 ab März 2025 bis spätestens 15. Mai 2025 stellen.
Die Antragstellung erfolgt elektronisch mit dem Programm „ANDI“ (Agrarförderung Niedersachsen Digital).
Das Programm wird Ihnen auf der Webseite des Servicezentrums Landentwicklung und Agrarförderung zur Antragstellung ab Mitte März 2025 zur Verfügung gestellt.
Die Rechtsgrundlage für die Gewährung des Erschwernisausgleichs für Flächen im Land Niedersachsen ist die Verordnung über den Erschwernisausgleich für Dauergrünland in geschützten Teilen von Natur und Landschaft vom 14.12.2021.
Für Flächen im Land Bremen ist Rechtsgrundlage für die Gewährung des Erschwernisausgleich die Richtlinie über den Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Richtlinie Erschwernisausgleich) vom 07.11.2023.
Erschwernisausgleich Pflanzenschutz
Für bestimmte Flächen in Niedersachsen kann der Erschwernisausgleich Pflanzenschutz (EA Pflanzenschutz) beantragt werden.
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