Förderspezifische Aufzeichnungen im Rahmen der einzelnen Fördermaßnahmen
Durch die Gewährung von Zuwendungen entsteht für die Antragsteller u. a. die Pflicht, förderspezifische Aufzeichnungen nach einem vorgegebenen Muster zu führen.
Darin sind alle Bewirtschaftungsmaßnahmen unverzüglich – d. h. noch am selben Tag – aufzuzeichnen. Diese förderspezifischen Aufzeichnungen sind auf dem Betrieb vorzuhalten und auf Verlangen der Bewilligungsbehörde vorzulegen.
Das kontinuierliche Ausfüllen ist für die Kontrollierbarkeit der einzelnen Fördermaßnahmen zwingend erforderlich.
Bereits mit dem Bewilligungsbescheid haben die Antragsteller von der LWK ein Muster der Schlagkartei für förderspezifische Aufzeichnungen erhalten.
In digitaler Form werden die Schlagkartei-Muster zu den neuen AUKM Maßnahmen zudem demnächst im Internet auf der Seite des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlicht.
Für die alten Maßnahmen des NiB-Programmes sind die Muster der Schlagkarteien unter folgendem Link abrufbar.
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