Agrarförderung

Erschwernisausgleich Pflanzenschutz

Webcode: 01041692
Stand: 18.03.2025

Für bestimmte Flächen in Niedersachsen kann der Erschwernisausgleich Pflanzenschutz (EA Pflanzenschutz) beantragt werden.

Verbot PSM
Verbot PSMUlrich Schütte

Förderfähig sind Acker- und Dauerkulturflächen, auf denen ein Verbot der Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel gemäß § 4 Absatz 1 Pflanzenschutzanwendungsverordnung (PflSchAnwV) besteht. Aufgrund der Änderung der Richtlinie Erschwernisausgleich Pflanzenschutz zum 15.01.2025 ist eine Beantragung auch für Flächen außerhalb von Natura 2000-Gebieten möglich. Die Flächen müssen dennoch weiterhin in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Naturdenkmälern oder gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne des § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) liegen.

Eine Antragstellung für das Verpflichtungsjahr 2025 ist seit dem 13. März.2025 möglich. Ab diesem Jahr können Flächen innerhalb und außerhalb Natura 2000-Gebieten gemeinsam beantragt werden. Anträge können bis zum 15. Mai 2025 bei der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle der LWK Niedersachsen gestellt werden. Geht der Antrag nach diesem Datum ein, so erfolgt für jeden Kalendertag, um den der Antrag verspätet eingereicht wird, eine prozentuale Kürzung.

Die Antragsvordrucke befinden sich im Downloadbereich.

Die Einordnung der Förderfähigkeit der jeweiligen Nutzungscodes richtet sich nach der anliegenden Tabelle, die im Downloadbereich zu finden ist.

Es kann nur für Flächen ein Erschwernisausgleich gewährt werden, für die im Antragsjahr keine Ausnahmeverfügung für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln vorliegt (nach § 4 Abs. 2 PflSchAnwV).

Die Höhe des Erschwernisausgleichs beträgt voraussichtlich 382 EUR je Hektar produktiv genutzter Ackerflächen und 1.527 EUR je Hektar produktiv genutzter Dauerkulturen. Für stillgelegte oder aus der Erzeugung genommene Flächen wird kein Erschwernisausgleich gewährt.

Ziel der Fördermaßnahme ist der Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile aufgrund besonderer Einschränkungen bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Zusammenhang mit der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzrichtlinie auf Ackerland und Dauerkulturflächen. Durch den Erhalt der Bewirtschaftung sollen das Landschaftsbild und die typische Fauna und Flora in den ausgewiesenen Gebieten erhalten bleiben.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die zuständigen Bewilligungsstellen der LWK Niedersachsen zur Verfügung.