Informationen zum Start des Antragsverfahrens ANDI 2025
Im Zeitraum vom 13.03.2025 bis 15.05.2025 können wieder Sammelanträge auf Agrarförderung, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen mit dem Antragsmodul ANDI 2025 gestellt werden. Das gilt auch für die Beantragung der gekoppelten Tierförderung für Mutterkühe sowie Mutterschafe und -ziegen.
An der eigentlichen Handhabung des ANDI Programmes zur Antragsstellung hat sich nicht viel verändert. Die Anträge müssen weiterhin digital über die Webanwendung ANDI gestellt werden. Ein Informationsschreiben an die Antragssteller, die bereits im Vorjahr einen Sammelantrag gestellt haben, wird es nicht mehr geben. Notwendige Informationen zum Programm erhalten Sie auf der Seite des SLA, hier finden Sie unter Agrarförderung - ANDI auch alle Antragsdokumente, die Kulturcodeliste (Nutzcodes) sowie auch die Ausfüllhinweise zum Sammelantrag und weitere wichtige Informationen.
Zur Anmeldung im Programm: ANDI Startseite
Für weitere Fragen stehen Ihnen die zuständigen Bewilligungsstellen der LWK Niedersachsen zur Verfügung.
Anliegend finden Sie in der angehängten Präsentation die Informationen und Neuerungen zur Antragsstellung des Sammelantrages Agrarförderung, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen 2025.

ANDI – Sammelantrag einreichen ohne Datenbegleitschein – Jetzt Benutzerkonto anlegen!
Mit dem ANDI Antragsverfahren besteht besteht seit 2024 die Möglichkeit, den Sammelantrag Agrarförderung, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ohne Einreichung eines Datenbegleitscheins wirksam einzureichen.
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ANDI (Agrarförderung Niedersachsen Digital) - Support-Wegweiser
Hinweise zu technischen Voraussetzungen zum Antragsprogramm ANDI.
Mehr lesen...Zuordnung Landkreise - Bewilligungsstellen
Bei Betriebssitz (nieders. Antragsteller) bzw. Flächenbewirtschaftung (Betriebssitz außerh. Niedersachsen) in folgenden Landkreisen:
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