Hochwasserereignis 2023/2024 - Antrag auf Wiederherstellung von Dauergrünland
Vor dem Hintergrund des Umbruchsverbots für Dauergrünland im Rahmen der Regelungen zu den EU-Direktzahlungen ist es grundsätzlich möglich, einen Antrag auf Anerkennung eines Falles höherer Gewalt / eines außergewöhnlichen Umstandes gem. § 22 Abs. 2 GAP-Konditionalitäten-Gesetz (GAPKondG) zu stellen. Eine Anerkennung höherer Gewalt ist prämienrechtlich für alle Dauergrünlandflächen (auch für Ersatzflächen) möglich.
Infolge des im Winterhalbjahr 2023/2024 aufgetretenen Hochwasserereignisses in einigen Regionen Niedersachsens wurde in vielen Fällen die Grünlandnarbe schwer geschädigt.
Ist die erhebliche Schädigung des Dauergrünlands durch Hochwasser verursacht und ist die Grasnarbe wiederherzustellen, so können die betroffenen Betriebe mit dem Antragsformular „Antrag auf Umwandlung von Dauergrünland zur Wiederherstellung der Grasnarbe aufgrund höherer Gewalt bedingt durch das Hochwasserereignis 2023/2024“ bei der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eine entsprechende Genehmigung beantragen. Ein Antrag auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Grasnarbe für eine Dauergrünlandfläche ist nur erforderlich, wenn die Narbenerneuerung mit einer mechanischen Zerstörung der geschädigten Grasnarbe (z.B. Pflügen, Grubbern oder Fräsen) einhergeht.
Bei allen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auf Dauergrünland einschließlich Besonderer Biotope ist zwingend eine vorherige Genehmigung auch erforderlich, wenn eine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung, eine Veränderung des Bodenreliefs, sowie sämtliche Meliorationsmaßnahmen vorgenommen werden sollen.
Bei allen Antragsflächen, die in bestimmten Schutzgebieten (Naturschutzgebiete, besonders geschützte Biotope nach § 30 a BNatSchG, Gebiete nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, Vogelschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete mit Auflagen, Moorkulisse etc.) liegen, muss die jeweils zuständige Bewilligungsstelle vor Erteilung einer Genehmigung die zuständige Untere Naturschutzbehörde beteiligen.
Das Antragsformular mit den erforderlichen Nachweisen können Sie per Briefpost, Telefax oder in eingescannter Form im Format PDF per E-Mail an Ihre zuständige Bewilligungsstelle übermitteln.
Angesichts des dringenden Handlungsdrucks werden sehr kurze Bearbeitungs- und Genehmigungszeiten angestrebt, die in den beiden ersten zwei Fallkonstellationen kürzer ausfallen werden, als bei den Fallkonstellationen der Kategorien drei und vier. In jedem Fall sollten Sie die Anträge aufgrund höherer Gewalt durch das Hochwasserereignis 2023/2024 auf Umwandlung des Dauergrünlandes zur Wiederherstellung der Grasnarbe unverzüglich einreichen.
Fragen und Antworten zur Gebietskulisse GLÖZ 2 - Ausweisung von Feuchtgebieten und Mooren
Im Rahmen der am 08.07.2024 veröffentlichten Niedersächsischen Verordnung zur Ausweisung von Feuchtgebieten und Mooren als Gebietskulisse GLÖZ 2 nach 11 Abs. 1 und 4 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) kamen Fragen auf…
Mehr lesen...Entwässerungsmaßnahmen in der Gebietskulisse zur Ausweisung von Feuchtgebieten und Mooren (GLÖZ 2 Kulisse)
Gemäß § 13 GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) bedarf die erstmalige Entwässerung durch Dränage oder Graben die Erneuerung bzw. Instandsetzung bestehender Dränagen oder Gräben, sofern diese zu …
Mehr lesen...Gebietskulisse zur Ausweisung von Feuchtgebieten und Mooren (GLÖZ 2) - Antragsverfahren auf Überprüfung gestartet
Am 08.07.2024 ist nun die Niedersächsische Verordnung zur Ausweisung von Feuchtgebieten und Mooren als Gebietskulisse nach 11 Abs. 1 und 4 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) im Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt verö…
Mehr lesen...Hochwasser und Hochwasserlage in Bremen, Hamburg und Niedersachsen
Das Ende des vergangenen Jahres brachte in Niedersachsen, Bremen und Hamburg eine stark erhöhte Niederschlagsmenge. Letztendlich führten die erheblichen Niederschlagsmengen aufgrund einer begrenzten Aufnahmekapazität der Böden zu …
Mehr lesen...Häufig gestellte Fragen zu den GLÖZ-Standards im Rahmen der Konditionalität
Die Gewährung der Direktzahlungen sowie auch die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sind wie bisher an die Einhaltung bestimmter Bewirtschaftungsauflagen gekoppelt. Diese Auflagen werden als Konditionalität bezeichnet. Bisher waren diese…
Mehr lesen...GLÖZ 4 – Schaffung von Pufferstreifen entlang von Gewässerläufen
§ 15 der Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität (GAP-Konditionalitäten-Verordnung - GAPKondV) normiert die Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen.
Mehr lesen...