Agrarförderung

Ausnahmeregelung zur Verschiebung der Sommeraussaat AUKM 2024

Webcode: 01042885
Stand: 04.04.2024

Durch die starken Regenfälle der letzten Wochen und das damit einhergehende Hochwasserwird der Aussaattermin im Bereich der AUKM auf den 30.04.2024 verschoben. Betroffen sind alle Maßnahmen mit einer Sommeraussaat.

Aussaat von Wintergetreide
SommeraussaatWalter Hollweg
Durch die extremen Wetterverhältnisse ist das Befahren der stark vernässten Flächen aus ackerbaulicher Sicht nicht möglich, eine generelle Verschiebung der laut Richtlinien NiB-AUM und AUKM festgelegten Aussaattermine (am 15.04.) wird hiermit vorgenommen. Aus den o.g. Gründen wird der Aussaattermin auf einschließlich den 30.04. festgesetzt.

Die Ausnahmegenehmigung gilt für alle Fördermaßnahmen, welche eine Sommeraussaat als Förderverpflichtung in der jeweiligen Richtlinie fordern. Sämtliche erforderlichen Nachsaaten werden ebenfalls auf den späteren Aussaattermin festgesetzt. Diese generelle Verschiebung des Aussaattermins ist für ganz Niedersachsen die ganze Förderregion (NI, HB, HH) gültig.